Guten Tag zusammen,
einmal angenommen, eine Firma xyz hat mehrere Mitarbeiter (Baubranche) beschäftigt. Alle Mitarbeiter haben lt Vertrag eine 40 std Woche bzw 8 Std/Tag abzuleisten & werden pro Stunde bezahlt & es ist ein Zeiterfassungssystem vorhanden, in dem die MA ihre Arbeitszeit selber erfassen. In dem System werden natürlich Ist & Soll Stunden erfasst. Nun ist es so, dass ja logischerweise jeder Monat unterschiedliche Sollstunden aufweist, da meist unterschiedlich viele Arbeitstage abzuleisten sind. Nun wird in diesem Unternehmen aber gesagt: da eh alle immer zu viele Überstunden machen, werden grundsätzlich immer 180 Sollstunden von den Iststunden subtrahiert, damit die MA nicht zu hohe Arbeitszeitkonten bekommen. Eine MA im Büro sagt dazu, dass dies nicht korrekt sein kann, da sie es nur so kennt:
- entweder werden alle in dem jeweiligen Monat faktisch vorhandenen Ist- mit den tatsächlichen Sollstunden des jeweiligen Monats verrechnet und die Differenz landet auf dem AZK
- Oder man sagt, okay, wir rechnen grundsätzlich mit 180 Sollstunden, was dann aber auch bedeutet, dass bezogen auf die Jahresbetrachtung (4,33 Wochen/monat), die täglich angerechnete AZ (auch im Falle von Krankheit/Urlaub etc) höher als 8,00 Std ist, nämlich ca. 8,31 Std.
Sie sagt, dass es jedenfalls nicht korrekt sein kann, bei einer täglichen AZ von 8 STD einfach pauschal 180 Sollstd. abzuziehen, da man dem MA quasi STD „klaut“ bzw diesen auch im Falle von Urlaub etc benachteiligt, da dem MA in diesen Fällen auch nur 8 Std angerechnet werden.
Danke schonmal für eure Stellungnahmen hierzu 🙂
Thema in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorie Allgemein hinzugefügt.
Sie sollten sich strikt an die (vorgeschriebenen?) Regeln zum AZK im Bauhauptgewerbe halten und vertragliche Bestimmungen mit betrachten.
Moin!
ich muss dazu sagen, dass es keine Zeiten gibt in denen diese Stunden wegen Schlechtwetter etc abgefeiert werden können. Es geht hier um einen kleinen Handwerksbetrieb, hauptsächlich IT-Elektroniker. D.h. es gibt keinen Tarifvertrag, keinen Betriebsrat, sondern nur Arbeitsverträge, in denen lediglich steht: 40 durchschnittliche Stunden pro Woche, mo-fr. Es ist auch keine Monatsarbeitszeit festgelegt.
Also selbst wenn das Jahr mal 53 Wochen hat, kommt man nie im Durchschnitt des Jahres auf 180 Sollstunden. Und das ist der Stein des Anstoßes.
@DasGrau18 schrieb:da eh alle immer zu viele Überstunden machen, werden grundsätzlich immer 180 Sollstunden von den Iststunden subtrahiert, damit die MA nicht zu hohe Arbeitszeitkonten bekommen.
Wenn die MA nach Stunden bezahlt und dann auch 180 Stunden abgerechnet werden, sehe ich da erstmal kein Problem mit. (Ich rechne eine Landwirtschaft ab, wo das so läuft. Da kommt aber auch Wochenend-Arbeitszeit dazu.)
@DasGrau18 schrieb:Es geht hier um einen kleinen Handwerksbetrieb, hauptsächlich IT-Elektroniker.
Wie seid ihr denn dann auf Baugewerbe gekommen? Das klingt ja nach einem Elektriker, die fallen nicht da rein.
Ansonsten klingt das für mich nach einer Frage, die man dem Arbeitsrecht vorlegen sollte. Und den MA (wenn du entsprechenden Kontakt hast) unter vier Augen empfehlen, sich zu organisieren …
Wenn es kein AG ist, der nach allgemeinverbindlichen Tarifvertrag abrechnen muss, wäre es erst einmal grundsätzlich mit den 180 Stunden in Ordnung.
Unabhängig wie gearbeitet wird, wenn vereinbart wurde, dass monatlich 180 Stunden bezahlt wird und der Rest ins oder aus dem AZK geht/kommt dürfte dies kein rechtliches Problem sein. Man verliert ja nichts. Wenn im Juni (20 ATg * 8 Std. 😃 160 Stunden gearbeitet wurde, müssen eben 20 Stunden aus dem AZK kommen. Hat man Überstunden geleistet und kommt man auf insgesamt 190 Stunden, würden halt 10 Stunden ins AZK fließen.
An der Berechnung der geleisteten Arbeitszeit oder zu bezahlende Urlaubs-, Feiertags oder Krankheitsstunden hat dies keinen Einfluss. Unsere Mandanten berechnen auch teilweise mit festen Monatsstunden (hier meistens bei 40 Stunden/Woche mit 174 Stunden/Monat).
Es stellt sich eher die Frage, wie mit Teilmonaten bei Ein-/Austritt bzw. Unterbrechungen wg. Krankengeld etc. die 180 Stunden umgerechnet werden? Nach Arbeitstagen oder Kalendertagen? Monatsgenau oder mit 1/30 pro Tag? Auch hier ist aber das gleiche Ergebnis. Es werden beim Eintritt zum Mitte des Monats z. B. nur 90 Stunden bezahlt. Rest geht wieder ins oder aus dem AZK.
Zusätzlich stellt sich eher die Frage, wie mit Minusstunden insbesondere bei Austritt umgegangen wird. Wird dies grundsätzlich verrechnet? Gibt es eine Untergrenze?
Wird das AZK nach 12 Monate aufgelöst? Kann sich der AN z. B. bei +50 Stunden diese auszahlen lassen?
Hallo zusammen,
irgendwie habe ich das Gefühl missverstanden zu werden. Es geht nicht darum, ob es okay ist den MA 180 auszubezahlen. Sondern darum, dass von den tatsächlichen Stunden die gearbeitet wurden, immer pauschal 180 abgezogen werden, um die +- Stunden zu ermitteln. Dh in Monaten wie dem letzten Juni, welcher 160 Sollstunden hatte (so steht es auch im Zeiterfassungssystem), werden vom bspw 178 tatsächlich gearbeiteten Stunden trotzdem einfach 180 abgezogen! Die 2 Stunden wären dann quasi Minusstunden, obwohl der MA lt Vertrag ja überhaupt nicht mehr als 8 Stunden hätte arbeiten müssen, also 160 Std.
@DasGrau18 schrieb:Hallo zusammen,
irgendwie habe ich das Gefühl missverstanden zu werden. Es geht nicht darum, ob es okay ist den MA 180 auszubezahlen. Sondern darum, dass von den tatsächlichen Stunden die gearbeitet wurden, immer pauschal 180 abgezogen werden, um die +- Stunden zu ermitteln. Dh in Monaten wie dem letzten Juni, welcher 160 Sollstunden hatte (so steht es auch im Zeiterfassungssystem), werden vom bspw 178 tatsächlich gearbeiteten Stunden trotzdem einfach 180 abgezogen! Die 2 Stunden wären dann quasi Minusstunden, obwohl der MA lt Vertrag ja überhaupt nicht mehr als 8 Stunden hätte arbeiten müssen, also 160 Std.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber das so will. Sie sollten das Gespräch suchen. Evtl. vorab mit dem Chef durchsprechen.
@cro schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arbeitgeber das so will.[...]
Warum nicht? Aus Sicht des Arbeitgebers passt das doch. Bei einer 40-Stunden-Woche ergeben sich durchschnittlich 173,33 Monatsstunden. Und wenn man da aber immer von 180 Stunden ausgeht ...
Sondern darum, dass von den tatsächlichen Stunden die gearbeitet wurden, immer pauschal 180 abgezogen werden, um die +- Stunden zu ermitteln. Dh in Monaten wie dem letzten Juni, welcher 160 Sollstunden hatte (so steht es auch im Zeiterfassungssystem), werden vom bspw 178 tatsächlich gearbeiteten Stunden trotzdem einfach 180 abgezogen! Die 2 Stunden wären dann quasi Minusstunden, obwohl der MA lt Vertrag ja überhaupt nicht mehr als 8 Stunden hätte arbeiten müssen, also 160 Std.
Um ein AZK führen zu dürfen, muss es eine schriftliche Vereinbarung geben (§ 2 II MiLoG). Hier muss es dann Regelungen geben, die beide Parteien unterschrieben haben. Für mich wäre es dann legal, wenn der AN mit den 180 Stunden einverstanden ist.
Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, müssen Überstunden direkt monatlich ausgezahlt werden. Dann wäre die Regelung bzw. die Anwendung des AZK gesetzeswidrig.
Gibt es ein schriftlichen Vertrag über das Führen des AZK?
Wenn es zwar einen Vertrag gibt, aber dort nicht die 180 Stunden regelt ist, wäre die Anwendung der 180 Stunden für mich gesetzeswidrig, denn im AV steht die 40-Stunden-Woche, also kann der AN entweder von den tatsächlichen monatlichen Sollarbeitszeit (Juni dann 160 Stunden) oder vom Durchschnitt von 173,33 Stunden ausgehen. Eine Abweichung, wie die Anwendung der 180 Stunden, müsste meiner Meinung nach immer schriftlich von beiden Parteien vereinbart werden.
Bei solchen speziellen arbeitsrechtliche Fragen würde ich grundsätzlich auf einen Fachanwalt verweisen.