Hallo zusammen,
ich bekomme bei der Lohnabrechnung (LuG) folgenden Fehler:
Hinweis #LN20343
Für den Mitarbeiter sind keine Stunden durch den Arbeitgeber zu entlohnen (z. B.
Unterbrechnung, Vollausfall Kug). Daher kann keine Prüfung einer Mindestlohnunterschreitung
erfolgen.
» Prüfen Sie den Sachverhalt.
Die Mitarbeiterin war bis zum 31.01.2025 in Elternzeit und hat am 01.02.2025 wieder angefangen zu arbeiten. Die Daten habe ich auch entsprechend eingepflegt. Trotzdem wird mir keine Abrechnung erstellt.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
erst einmal ein Hinweis, mit einer aussagekräftigeren Überschrift wäre allen geholfen. 😉
Haben Sie bereits im Kalendarium geprüft, ob im Februar 205 vielleicht noch Elternzeiten gebucht sind? Ist vielleicht noch der Haken "Fortschreibung Unterbrechung" im Kalendarium gesetzt?
Viele Grüße
Thomas Reich
Hallo,
ja, stimmt. Bin leider ganz neu hier. 😄
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
LG