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Hotfix 14.52 steht seit dem 09.01.2025 bereit - Aktuelle Fehlerbehebungen Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 21.01.2025 14:48:51 von Matten
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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 6
1255 Mal angesehen

Hallo Community,

 

mit diesem Beitrag informiere ich Euch über die Bereitstellung eines weiteren Hotfix P0000000-14520 mit der Version 14.52 von Lohn und Gehalt am 09.01.2025.

 

Der Hotfix enthält folgende Fehlerbehebungen:

 

  • LN20048 beim Erstellen der Arbeitsbescheinigung (BEA)

 Dokument 1038072 – LN20048 beim erstellen der Arbeitsbescheinigung (BEA) in Lohn und Gehalt

 

  • Fehlerhafte Darstellung in der Registerkarte „Arbeitszeitmodell“

 Dokument 1038081 – Lohn und Gehalt: Fehlerhafte Darstellung im Arbeitszeitmodell

 

  • Neuanlage eines Mandanten ist nicht möglich

 Dokument 1038090 – Neuanlage eines Mandanten ist nicht möglich

 

  • Mitarbeiter Neu-Dialog enthält leere Felder

Neue Mitarbeiter können mit der Version 14.52 wieder wie gewohnt korrekt angelegt werden.

 

  • EU-Arbeitsbescheinigung wird seit dem 01.01.2025 abgelehnt

 Dokument 1038104 - EU-Arbeitsbescheinigung wird seit dem 01.01.2025 abgelehnt

 

  • Abrechnung von Pfändungen 

Wenn Ihr bei einem Mitarbeiter mehrere Pfändungen mit unterschiedlicher Anzahl an unterhaltsberechtigten Personen abrechnet, wird die Lohnabrechnung mit der neuen Version 14.52 nicht mehr abgebrochen.

 

 

Detaillierte Informationen zu den Fehlerbehebungen findet Ihr in DATEV MyUpdates.

 

 

Der oben genannte Hotfix beinhaltet neben den aufgelisteten Fehlerbehebungen automatisch auch die Fehlerbehebung, die mit dem Hotfix am 03.01.2025 bereitgestellt wurde. Ausführliche Informationen hierzu findet Ihr hier:

Hotfix 14.51 steht seit dem 03.01.2025 bereit – Aktuelle Fehlerbehebung Lohn und Gehalt Version 14.5

 

Sofern Ihr den Hotfix vom 03.01.2025 noch nicht installiert habt, installiert bitte direkt das Hotfix 14.52. Voraussetzung für beide Hotfixes ist die Jahreswechsel-Version 14.5. Wir empfehlen den Hotfix schnellstmöglich zu installieren.

 

 

Ausblick: Service-Release 14.55

Voraussichtlich am 23.01.2025 steht das neue Service-Release 14.55 zum Abruf bereit. Mit dem Service-Release erfolgt eine Fehlerbehebung in Verbindung mit dem bAV-Förderbetrag (§100).

 

Seit der Jahreswechsel-Version 14.5 wird eine Einkommensgrenze zum §100 EstG in Höhe von 2898,00 EUR ab dem Abrechnungsmonat 01/2025 berücksichtigt. Diese Einkommensgrenze wurde allerdings nicht verabschiedet, sodass wir die Einkommensgrenze mit der Version 14.55 wieder auf 2575,00 EUR ändern

 

Weitere Informationen zum Service-Release 14.55, sowie zur Nachberechnung findet Ihr im Dokument 1038097

 

 

Unterstützung zu oft gefragten Themen

Der Jahreswechsel beschert uns in der Personalwirtschaft immer ein sehr hohes Anfragevolumen.

 

Daher gebe ich Euch gerne noch folgende zwei Dokumente mit, die derzeit häufig bei uns nachgefragt werden:

 

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
530438
Beginner
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Chance
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
863 Mal angesehen

@530438 @Was für eine aussagekräftige Antwort.

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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Matten
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
450 Mal angesehen

Hallo Frau Heubeck,

 

ich kann keine Arbeitsbescheinigung erstellen wegen Fehler LN20176. Urlaubsabgeltung ist fehlerhaft oder nicht vorhanden. Es ist aber alles ausgefüllt.

 

Kann zu dem Fehler in den Hilfethemen nichts finden.

 

Benötige daher Rückinfos.

 

Vielen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
419 Mal angesehen

Hallo,

 

Sie haben für einen Mitarbeiter Eingaben unter Stammdaten | Beschäftigung | Kündigung/Entlassung erfasst.
In der Registerkarte "Zahlungen bei Austritt" und "Urlaubsabgeltung" wurde "Ja" für "Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:" ausgewählt.

 

Dieser Haken setzt voraus, dass Sie ebenfalls im Unterpunkt "Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" die Auwahl "Ja" treffen.

 

Die Arbeitsbescheinigung kann im Anschluss erstellt werden.
____________

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
Matten
Einsteiger
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Vielen Dank

5
letzte Antwort am 21.01.2025 14:48:51 von Matten
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