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Inflationsprämie

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letzte Antwort am 15.04.2024 12:00:23 von rschoepe
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 2
207 Mal angesehen

Hallo miteinander,

 

wir möchten den geringfügig Beschäftigten Inflationsausgleichsprämie zahlen.

Das würden wir gerne auch rückwirkend für 2023 tun. Darf man die 3000,00 Euro

auf einmal auszahlen oder muss das gegliedert werden mit rückwirkend 1500,00 auf 23?

 

Kann mir hier jemand einen Ratschlag geben?

 

Danke 

 

VG

rschoepe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 2
197 Mal angesehen

Der Betrag kann in einem Rutsch ausgezahlt werden, ja. Das ist in den FAQ sogar eher der Standardfall. Eine Aufteilung ist nicht nötig und rückwirkend auch eher wenig sinnvoll. Die IAP ist ja steuer- und SV-frei, da ist also auf keine Obergrenzen (abgesehen von den maximal 3000,- Euro) zu achten.

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letzte Antwort am 15.04.2024 12:00:23 von rschoepe
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