Hallo Zusammen,
ist es mittlerweile möglich Insolvenzlöhne bzw. Insolvenzgeld über Datev Lodas abzurechen? Meines Wissen funktionieren die DEÜV Meldungen, gilt dies inzwischen auf für die Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnsteueranmeldung?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nein, gilt es nicht. Die Besonderheiten des Insolvenzgeldes können nach wie vor nicht auf der Lohnsteuer-Bescheinigung bzw. Lohnsteuer-Anmeldung ausgewiesen werden.
Im Dokument 1071391 - Insolvenzmeldungen finden Sie alle weiteren Informationen.
Wir hatten bereits drei Insolvenzfälle bei Lodas
Bei allen wurde es so gehandhabt, dass wir bei der Lohnsteueranmeldung und der Lohnsteuerbescheinigung die Übermittlung unterdrücken mussten.
Die Gehaltsabrechnungen wurden weiterhin erstellt. Nach den Vorgaben der Insolvenzverwalter. Alle Auswertungen an Insolvenzverwalter. Die haben alles weitere gemacht. Überweisungen veranlasst und später Lohnsteuerbescheinigungen erstellt . Da waren wir raus.
Beitragsnschweise und SV-Meldungen durften übermittelt werden.
Im Großen und Ganzen ging das problemlos
Sie können doch nicht die Gehaltsabrechnung „normal“ weiter abrechnen wie vorher bei einer Insolvenz. Das ist aber sehr merkwürdig. Sie dürfen in diesem Fall nur das Insolvenzgeld an die Arbeitnehmer auszahlen
Lohnsteuer und Sozialversicherung werden nicht abgeführt im Insolvenzzeitraum. Der Arbeitgeber darf nicht zahlen
Natürliche ist das korrekt. Hier wurde nur die Basis für den Insolvenzverwalter berechnet in dessen Auftrag wir die Proformabrechnung erstellt haben. Die SV-Meldungen und die Beitragsnachweise durften gesendet werden. Ich habe nicht geschrieben, dass der Mandant Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträge überwiesen hat. War nicht der Fall.
Eine "normale" Abrechnung ist sogar notwendig, da die Lohn- und Gehaltsbestandteile, die nicht durch Insolvenzgeld abgesichert sind, ein Insolvenzforderung des jeweiligen Arbeitnehmers darstellen, die er zur Tabelle anmelden kann. Ich würde die "normale" Abrechnung als Probeabrechnung vornehmen und die eigentlich Abrechnung unter Berücksichtigung der insolvenz(geld)rechtlichen Besonderheiten. Die SV-Meldungen erfolgen ganz normal (Anspruchsprinzip). Um eine manuelle (Elster) berichtige LSt-Anmeldung als Nullmeldung (Zuflussprinzip) kommt man nicht umhin, das lässt sich mit Lodas nicht abbilden.
Hallo,
ich habe da eine Frage. Wir möchten nun ab Eintritt des Insolvenzereignisses die freigestellten Arbeitnehmer weiter abrechnen bis zum Kündigungszeitpunkt. Insolvenz wurde am 1.4.24 eröffnet. Ich habe den Mandanten auf eine neue Mandantennummer rüber kopiert und nur die freigestellten Mitarbeiter drin gelassen und alle Einstellungen laut dem Datev-Dokument vorgenommen. Die Mitarbeiter sind alle zum 30.4.24 oder 31.5.24 oder 30.6.24 gekündigt. Die SV-Beiträge und die Lohnsteuer müssen weiterhin für das nicht gezahlte Entgelt an die Krankenkassen bzw. das Finanzamt gemeldet werden, ist das korrekt? Rechne ich dafür einfach die freigestellten Arbeitnehmer wie vorher ab und zahle die Nettolöhne nur nicht aus? Oder muss ich noch eine Fehlzeit mit Freistellung extra bei jedem erfassen in den Fehlzeiten?
Wie ist das bei Mitarbeiterinnen in Mutterschutz? Hat hier die Meldung wegen Freistellung Insolvenz Vorrang vor der Unterbrechungsmeldung Entgeltersatzleistung oder umgekehrt?
Vielen Dank
SW
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit den zuständigen Institutionen und dem Insolvenzverwalter.