Hallo,
ich habe folgendes Problem. Der Mitarbeiter eines Mandanten hat aktuell 2 Unterhaltspfändungen laufen für die jeweils ein fixer Abzugsbetrag festgelegt ist. Hinzu kommt jetzt ab März, dass bei dem Mitarbeiter ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter werden die Unterhaltspfändungen, sofern es sich um rückständigen Unterhalt handelt, ruhend gestellt. Da es sich jedoch um laufenden Unterhalt handelt, müssen die Unterhaltspfändungen weiterhin bedient werden.
Problem ist nun, dass ich den Pfändungsbetrag für die Insolvenz nicht ermitteln kann, da man entweder alle Pfändungen ohne fixen Betrag oder alle Pfändungen mit fixem Betrag abrechnen muss. Hatte das schon mal jemand? Kann mir jemand helfen?
Danke.
Die Insolvenzpfändung greif doch automatisch, falls der Unterhalt mal "schwächer" wird. Daher ist keine Eingabe nötig.
Hallo,
ja grundsätzlich würde die Pfändung aus der Insolvenz automatisch greifen. Da ich aber bei den Unterhaltspfändungen jeweils einen fixen Abzugsbetrag eingegeben habe, bekomme ich die Fehlermeldung dass entweder alle Pfändungen einen fixen Abzugsbetrag brauchen oder gar keine Pfändung einen fixen Abzugsbetrag hat. Für die Insolvenzpfändung kann ich aber keinen fixen Abzugsbetrag festlegen, da dieser sich jedes Mal ändern würde.
Ich kann leider nur noch raten. Haben Sie schon mal bei der Inso den Wert 0,00 erfasst? Oder alle Beträge auf 0,00 gesetzt? Ansonsten wäre aus meiner Sicht ein SK ratsam.
Danke für die Antwort, ja das habe ich probiert mit 0,00 bei der Insolvenzpfändung. Ich bin mir halt nur nicht sicher, ob das so richtig ist. Es würden sich zwar kein Pfändungsbetrag für die Insolvenz ergeben, aber ob das dann nun so richtig ist, wenn ich dort 0,00 Euro erfasse bin ich mir halt nicht sicher. Und die Unterhaltsbeträge müssen weiterhin abgeführt, da kommen wir nicht drum herum, weil es laufender Unterhalt ist.