Hallo,
unser Mitarbeiter ist in Elternzeit. Es kann daher keine Gehaltsumwandlung zur JobRad-Leasingrate abgerechnet werden.
Wir haben für diesen Fall vorgesort, und vertraglich geregelt, dass die monatliche Leasingrate für die Monate der Elternzeit vom Mitarbeiter an uns, als Arbeitgeber, erstattet werden muss. Dies deshalb, weil JobRad die Leasingraten auch während der Unterbrechungen dem Arbeitgeber berechnet und per Sepa-Lastschrift abbucht.
Weil wir vorsteuerabzugsberechtigt sind, geschieht die monatliche Gehaltsumwandlung in den Monaten ohne Unterbrechung mit dem Wert der Netto-Leasingrate, also ohne Umsatzsteuer.
Wie sieht es nun mit dem Vorsteuerabzug für die Monate mit Unterbrechung aus?
Können wir die Vorsteuer ziehen, ist die Leasingrate weiterhin vorsteuerabzugsfähige Betriebsausgabe, obwohl wir sie vom Arbeitnehmer erstattet bekommen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@g_wursthorn schrieb:Wie sieht es nun mit dem Vorsteuerabzug für die Monate mit Unterbrechung aus?
Können wir die Vorsteuer ziehen, ist die Leasingrate weiterhin vorsteuerabzugsfähige Betriebsausgabe, obwohl wir sie vom Arbeitnehmer erstattet bekommen?
Ja, die Person ist noch immer Mitarbeiter des Unternehmen. Es liegt weiterhin im Interesse des Unternehmens das Rad zu stellen. Es bleibt BA bis zum Ausscheiden des MA.
Auch am VoStA ändert sich ebenso wenig. Dieser entfällt auch erst ab dem Zeitpunkt, in dem es kein MA mehr ist!
Vielen Dank für die Antwort!