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Jobticket über Fahrkostenerstattung abgerechnet und nicht über Sachzuwendung - Korrektur nötig?

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letzte Antwort am 24.01.2020 09:30:36 von lohni
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lohni
Einsteiger
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Hallo,

 

ich habe festgestellt, dass ich das Jobticket unter Fahrtkostenzuschuss abgerechnet habe und nicht unter Jobticket (Sachzuwendung). Bei beiden Abrechnungsarten steht in Klammern dahinter"Steuerfrei (Fahrten mit öff. Verkehrsmitteln). Die Steuerkennzeichen hinter der Lohnart sind identisch.

Kann ich es so lassen, oder soll ich es Rückwirkend für 2019 ändern?

 

Über eine Rückmeldung freue ich mich!

 

Lohni

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Lohni, 


in Lohn und Gehalt wird ein Jobticket abgerechnet.

 

Die Daten sind jedoch bei dem Mitarbeiter unter Stammdaten |  Besonderheiten | Fahrtkostenzuschuss im Fenster "Fahrtkostenzuschuss (Barlohnzuwendung)" erfasst. 


Dort ist im Reiter für die Versteuerung "Steuerfrei (Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln)" geschlüsselt. 
Durch diese Eingabe wird auf der Abrechnung die Lohnart 2956 "Fahrtkosten, st- und sv-frei" ausgwiesen. 


Wäre das Jobticket im Bereich "Jobticket" angelegt, würde auf der Abrechnung die Lohnart 2900 "AG-Zuschuss f. Jobticket, st-frei" ausgewiesen. In der Steuer und Sozialversicherung werden beide Lohnarten mit frei berücksichtigt. Der Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung ist für beide Lohnarten ebenso identisch. 

 


Für die Abrechnung in 2020 würde ich Ihnen die Anlage unter "Jobticket (Sachzuwendung)" empfehlen. Eine rückwirkende Änderung ist nicht erforderlich. 


Weitere Informationen finden Sie hier.


Viele Grüße 


Lara Hien 
Personalwirtschaft 
DATEV eG 

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lohni
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Danke, hat geklappt! 🙂🤗

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letzte Antwort am 24.01.2020 09:30:36 von lohni
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