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Jobticket und Tankgutschein

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letzte Antwort am 27.08.2024 08:22:37 von steuerbüroschmidt
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Guten Tag,

kann ich ein Steuer und SV freies Job ticket abrechnen, obwohl der Arbeitgeber auch noch einen Tankgutschein von 44 € zahlt?

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2018 nein, 2019 ja

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Warum?

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stefans
Fortgeschrittener
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Moin Moin,

ja, das ist grundsätzlich seit dem 01.01.2019 möglich.

Üblicherweise ist der Tankgutschein für die Privatfahrten des AN und das Jobticket für die Fahrten Wohnung-Tätigkeitstätte oder für Einzeltickets mit den öffentlichen Verkehrsmitteln

Sämtliche Voraussetzungen für das Jobticket und den Tankgutschein müssen natürlich erfüllt sein.

Beste Grüße

Stefan

EDIT:

Bis zum 31.12.2018 waren die Jobticket nicht steuerfrei und mit in die 44 Euro Freigrenze einzubeziehen.

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Thomas_Kahl
Meister
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Das muss noch nicht mal das Fahrzeug des Arbeitnehmers sein. Hauptsache der Arbeitnehmer verwendet den Tankgutschein sachgerecht, sprich der Sprit kann sogar in den Tank des Ehepartners o.ä.

MfG
T.Kahl
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stefans
Fortgeschrittener
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Daher meine Formulierung "Üblicherweise". Aber Sie haben natürlich völlig recht!

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Warum kann ich das 2018 nicht abrechnen? Ich bekomme meistens nicht mit wenn die Tankgutscheine ausgestellt werden. Habe bei einigen Mandanten keine Einsicht in die Buchhaltung.

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Thomas_Kahl
Meister
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Sie haben gefragt, ob Sie das Job-Ticket steuer- und SV-frei abrechnen können - das ist erst ab 2019 zulässig. Daher sicher die Einschränkung.

MfG
T.Kahl
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nein

meine Frage ist ob ich beides Grundsätzlich geben kann. Die 44 € Gutscheine und das Jobticket über die Lohnabrechnung.

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Ihr Steuerberater müsste Ihnen das ganz gut und sogar mit der Haftung für eine nicht ganz richtige Auskunft erklären können

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t_r_
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Grundsätzlich war bis 2018 das Problem, dass es sich bei einem Tankgutschein und bei einer Fahrtkarte für den ÖPNV um die Gestellung von Sachbezügen durch den Arbeitgeber handelte. In beiden Fällen musste, damit der Bezug steuer- und sv-frei bleiben konnte, die EUR 44,00 Grenze beachtet werden. Das Problem hätten Sie auch gehabt, wenn der Arbeitnehmer neben der Monatskarte auch noch einen monatlichen Gutschein in Höhe von EUR 44,00 z. Bsp. für Aldi bekommen hätte.

Ab 2019 ist die Fahrkarte für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wieder ausdrücklich von der Lohnsteuer befreit und muss deshalb nicht mehr bei der 44,00 Euro-Grenze berücksichtigt werden.

In 2018 können Sie die Monatskarte pauschal versteuern, wenn nachgewiesen wird, dass der Arbeitnehmer diese Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung/erster Tätigkeitsstätte hatte und die Karte verwendet wurde. Die Erstattung ist dann sozialversicherungsfrei. Wichtig ist, dass Sie die Pauschalierung spätestens bis zum 28.02.2019 vorgenommen haben sollten, da sonst keine SV-Freiheit mehr eintritt. Die Beträge müssen außerdem auf der Lohnsteuerbescheinigung 2018 berücksichtigt werden.


Sachbezüge bis EUR 44,00 sollten außerdem auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden, so dass Sie hier entsprechende Mitteilungen aus der Buchhaltung benötigen.

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steuerbüroschmidt
Beginner
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Gilt das jetzt auch für Deutschlandticket und Edenred Gutschein? Ist beides monatlich bei einem Mitarbeiter möglich?

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11
letzte Antwort am 27.08.2024 08:22:37 von steuerbüroschmidt
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