Es werden diesen Monat Jubiläumszahlungen fällig. Einmal während Krankengeld (das ist möglich lt Krankenkasse) und einmal bei Minijobber.
Wenn ich die Minijobber abrechnen, meckert das Programm. Aber die Zahlung ist nicht Sozialversicherungsrelevant, so meine Recherche. Einfach ignorieren?
Sie müssen sich bitte über die Grundlagen von Sonderzahlungen (Bargeld ist +übrigens immer Steuer- u. SV-relevant (ob stfr u. sv-frei ergibt sich....)) informieren.
"Auch Jubiläumszuwendungen sind bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze nicht zu berücksichtigen. Es handelt sich nicht um jährlich wiederkehrende Zuwendungen. Allerdings sind daraus vom Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen."
Ich dachte nur der AG??