Hallo,
ich habe den Fall, dass die KUG-Anzeige zu spät bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist und somit für den ersten Monat (April) abgelehnt wurde. Die Bewilligung wurde ab Mai ausgesprochen.
Die Abrechnung KUG im April ist natürlich bereits erfolgt. Müssen wir diese jetzt doch wieder zurückrechnen oder kann die Kurzarbeit bleiben - die AN waren ja zu Hause?
Freundliche Grüße
kfry
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Diese Frage gab es bereits zuvor. Vielleicht möchtest Du dem Thread rechts unter der Überschrift Empfehlungen folgen.
Hallo,
ich würde für diesen besonderen Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen, der überprüfen
soll, ob zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern eine wirksame Vereinbarung über den
Arbeitsausfall zustande gekommen ist.
Erst danach können Sie für Ihren Mandanten entscheiden, ob Sie rückrechnen müssen oder das KUG beibehalten können.
Gruß
Eigentlich kann es ja keine wirksame Vereinbarung geben, da es sich um einen Minijob handelt - etwas anderes wäre doch recht - sozusagen - vorausschauend.
Meinem Verständnis nach ist relevant, ob die Krankschreibung ab der 7. Woche weiterhin besteht.
Ich glaube, die Antwort gehört zu einer anderen Frage ...
Was ?
Ich glaube Sie sind mit Ihrer Antwort im falschem Beitrag gelandet, oder?
Die Idee ist gut, aber wir arbeiten nicht mit Anwälten zusammen und der Mandant versteht NICHTS. Deshalb ist ja die Anzeige auch zu spät eingegangen...
Sorry vielmals, stimmt!!!
Wenn das Verstehen so schwierig ist, scheint mir Hilfe ja vielleicht auch schwer landen zu können - wenn es denn welche gäbe...
Die Sorte Mandant kenne ich... 😂
Jetzt haben Sie natürlich ein Problem: Sie haben KUG für April ausbezahlt, welches dem Mitarbeiter auch auf seiner
Lohnsteuerkarte ausgewiesen wird, obwohl es nicht von der Agentur für Arbeit ausbezahlt wurde,
Ein LSt-Prüfer wird das sicherlich bemängeln, da der AN ja den Progressionsvorbehalt dafür nicht in Anspruch nehmen darf...
SV-rechtlich sehe ich da weniger Probleme.
Einzige Möglichkeit daher: Lohn rückrechnen und zwar in der Form, dass Sie das an die Mitarbeiter ausgezahlte Netto als Bruttobezug hochrechnen und dieses dann der Lohnsteuer und der SV unterwerfen.
So haben Sie dann wenigstens den Arbeitsausfall einigermaßen gerecht auf den AG und die AN verteilt.
Die Hochrechnung ohne KUG-Erstattung und SV=AG müsste doch der Ausfallschlüssel ES hergeben, oder nicht?
@LF Wenn das Verstehen so schwierig ist, scheint mir Hilfe ja vielleicht auch schwer landen zu können - wenn es denn welche gäbe...
@Die Hochrechnung ohne KUG-Erstattung und SV=AG müsste doch der Ausfallschlüssel ES hergeben, oder nicht?
Also entweder sind Sie schon wieder oder immer noch im falschem Beitrag oder ich verstehe Ihre Tipps nicht...
Halten Sie sich doch mal bitte bis auf Weiteres aus dem Funkverkehr zwischen @kfry und mir raus, ok ?
Vielen Dank für die Tipps! Ich werde sie in einer ruhigen Minute ausprobieren. Ich bin jetzt gleich offline. Ich wünsche ein schönes Pfingstwochenende!
LG kfry
Das wünsche ich Ihnen auch !
Das ist der richtige Thread und offensichtlich verstehen Sie meine Antwort tatsächlich nicht. Gelten Ihre Antworten der Anwendung in Lohn und Gehalt? Oder gar Lodas?
Dies ist, soviel ich weiß, kein privater Funkverkehr, sondern eine Community. Meiner Meinung nach ist eine der Entitäten von Community, das jeder jedem hilft.
Oha... habe ich Sie jetzt gekränkt? Wenn ja => Mir egal !
1. Für die Beantwortung der Frage ist es vollkommen egal, ob LODAS, LuG, Lexware, Agenda etc. verwendet wird
2. "Entitäten" habe ich eben mal gegoogelt. Hört sich gut an ! Respekt !!!
3. Klar soll eine Community helfen, gerne auch jeder jedem. Aber bitte nur, wenn der Helfende Ahnung hat.
4. Wenn ich eine Frage stelle und eine Antwort darauf bekomme und muss diese Antwort erstmal hinterfragen
macht das zwei Fragen oder ?
5. Ich habe nicht "privater Funkverkehr" sondern "Funkverkehr" geschrieben.
Die Kränkung hält sich in Grenzen. Ich lasse mir nur nicht die Butter vom Brot nehmen.
1. Und es ist nicht egal, in welchem Programm eine Anwendung stattfindet. Vielleicht gibt es ja in Lodas den Ausfallschlüssel ES gar nicht? Dann wäre meine Antwort in der Tat schwer zu verstehen.
2. Prima, was gelernt:)
3. Nach über 30 Jahren in der Lohnabrechnung und Kanzlei dürfte ein Minimum an Ahnung vorhanden sein.
4. Ganz meiner Meinung, an Nettiquette bitte nicht sparen.
5. Zwischen zwei Personen bedeutet privat.
Ich wünsche ein segensreiches Pfingstwochenende.
Vielen Dank ! Das wünsche ich Ihnen auch.
Hallo, vielen Dank für den Tipp. Ich habe jetzt im April die KUG-Stunden mit dem Ausfallschlüssel ES ersetzt. Die Berechnung sieht richtig aus. Der Betrag ist der gleiche wie beim Kurzarbeitergeld, aber die sv- und steuerrechtliche Behandlung wird in "L" geändert.
Vielen Dank und viele Grüße
kfry