Hallo,
es soll KUG abgerechnet werden. Der Mitarbeiter hat ein hohes Gehalt, einen Firmenwagen und liegt über der BBMG.
Es kommt die Fehlermeldung, dass KUG nicht abgerechnet werden kann, da das Ist-Entgelt größer dem Soll-Entgelt ist.
In Auswertung 102 (Bruttosoll-/istentgelt KUG) wird das Soll-Entgelt auf die RV-BBMG gekappt. Beim Ist-Entgelt nicht. Nur das gerundete Ist-Entgelt wird auch auf die RV-BBMG gerundet.
Kann ich bei diesem Mitarbeiter überhaupt KUG abrechnen bzw. kommt ein Kurzarbeitergeld raus?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Mitarbeiter hat nur Anspruch auf KUG wenn das Ist-Entgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wenn das nicht der Fall ist dann wird auch kein KUG gezahlt. Ich vermute das dies bei Ihnen der Fall ist.
Wir haben jetzt den Fall Sollentgelt über Beitragsbemessungsgrenze und Istentgelt darunter, Lodas kappt dann das Sollentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze und für ca. 37 Stunden kommt ein KUG von ca. 70 € raus, was nach der Berechnung stimmt, aber irgendwie unplausibel wirkt. @björn Können Sie dies aber so bestätigen? Müsste hier irgendwas aufgestockt werden? Danke im Voraus!
Da ich die Entgelte nicht kenne, kann ich das nicht genau sagen. Ich würde aber behaupten dass es richtig ist wenn die Differenz zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nicht so groß ist.
Die Mitarbeiter, die über der Beitragsbemessungsgrenze in der AV liegen, haben immer 2 Nachteile:
1. Sie müssen je nach Verdienst deutlich mehr Kurzarbeitsstunden haben, damit diese einen Anspruch auf KUG bekommen aufgrund der Kappung des Sollentgelts.
2. Die Differenz zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und dem tatsächlichem Sollentgelt wird durch KUG nicht abgedeckt. Hier
Bei uns wird das Sollentgelt nicht auf die BBG gekappt gem. Auswertung 102. Woran kann das liegen? In der Seminarunterlage - Kurzarbeit statt Kündigung -, Punkt 6.7 allerdings auch nicht. Was ist denn jetzt korrekt?
Habe einen ähnlichen Fall
MA verdient normal 7500€ für 198 Std
- 45 Std KUG- 18 Std ( bzw 9 Std anteilig FT!? ) = 135 Std / 5110€ Gehalt..
Und weil die 5110€ unterhalb der BBMG liegen, steht im Soll (102) 7500€?
Hallo,
wenn ein Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss das Programm das Soll- und ggf. auch das Ist-Entgelt in den Gesamtbeträgen der Auswertung 102 auf die BBMG kürzen.
Wenn dies bei Ihrer Abrechnung nicht der Fall ist, nehmen Sie bitte über einen weiteren Servicekanal Kontakt zu uns auf, sodass der Sachverhalt eingehender geprüft werden kann.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG