KUG in LODAS ohne Stammmummer abrechnen?
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Hallo zusammen,
der Mandant hat bereits eine Anzeige für März wegen des Coronavirus beim Arbeitsamt gemacht. Kann ich ohne Rückmeldung schon KUG abrechnen?. Ich habe ja die KUG-Stammnummer noch nicht?
Muss doch sicher da erst mal noch normal mit LODAS abrechnen?
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Ich denke man braucht erst das Programmupdate damit der richtige Antrag auf KUG incl. 100% SV Erstattung vom Programm erstellt wird.
Aber die Lohnabrechnung incl. KK BNW sollte auch jetzt schon funktionieren, zumindest gem. Probeabrechnung und Abrechnungsvorschau...
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Damit Sie abrechnen können - wie überhaupt vor dem 31.3., da stehen die ausfallstunden ja noch gar nicht fest- brauchen Sie die Genehmigung vom Arbeitsamt.
Erst wenn genehmigt ist die Abrechnung möglich.
Ich habe in meiner Kanzlei jetzt folgendes veranlasst, weil am 5 letzten Tag sind ja die SV Beiträge anzumelden und am 3 letzten Bankarbeitstag zu bezahlen. Erstabrechnung 'normal'. Dann wenn KUG genehmigt und daten vorliegen Anfang April Nachberechnung für alle die KUG haben.
SV betrifft natürlich nur die Mandate ohne Schätzverfahren.
U.K.Eberhardt
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Erst normal abrechnen klingt gut.
Aber: die AN bekommen dann eine höhere Auszahlung als bei KUG.
Welche Nettogehälter werden zum Monatsende überwiesen, wenn die richtige Abrechnung erst Anfang April erfolgt?
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Mit den Arbeitgebern und deren Arbeitnehmern ist vereinbart, dass aufgrund Corona die Nettoauszahlung
etwas länger dauert. Exakt so lange bis die Korrektur der Löhne durch aus.
Sprich Meldung KK ja , zahlung KK ( tendenziell auch zu hoch) ja, Nettolohnauszahlung Nein, Finanzamt Lohnsteuer wird bis zum 10. des Folgemonats berichtigt.
Bessere Lösung ist mir bis heute keine eingefallen.
U.K.Eberhardt
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Danke. Aber ich befürchte in einer Firma mit Betriebsrat lässt sich das nicht einrichten. Die Verunsicherung ist jetzt sowieso schon groß und wenn dann statt des normalen Gehalts (das aus Kulanz immer ca. am 25. überwiesen wurde), diesmal am Monatsende nicht mal das geminderte Gehalt kommt...
Einen genauen Termin für die Korrektur können wir ja zurzeit auch noch nicht zusagen!
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Aber die Frage ist gut und spannend. Es kann ja nicht angehen, dass aufgrund der Tatsache, dass ich KUG immer nur für den Kalendermonat abrechnen kann, ich jedesmal die Abrechnungen korrigieren muss, nur damit die Krankenkassen rechtzeitig ihre Gelder erhalten?! 🤔
Wie sieht es denn hier - ganz unbürokratisch - mit einer Verlegung der Fälligkeit auf den 10. des Folgemonats aus ... DAS wäre mal eine praktische Hilfe in Corona-Zeiten (und anschließend bitte gleich so lassen und uns damit das leidige Schätzverfahren wieder vom Hals schaffen 😉 )
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Wie immer es hilft nur Reden , Kommunikation und Transparenz ist das einzige was hilft.
Der Betriebsrat wird ein hohes Interesse daran haben das Gehälter überhaupt bezahlt werden, oder ist das Interesse der Zahlung am 25. wichtiger als die pot. Insovlenzgefährdung des Betriebs.
Ich denke die AG haben mit Vorfinanzierung, Auftragslücke, mangelnde Liquidität, usw. mehr als genug an der Backe so dass dieses kurzfristiges Eigenständnis mehr als vernünftig wäre. Letztllich wird es um 8 bis maxiaml 10 Tage gehen.
@mhaas : schöne Idee, aber fragen sie mal die Vorstände der KK ob die das gut fänden 😪
U.K.Eberhardt
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Sagen wir mal so: Da das alles ja gemacht wurde, um die Rentenkassen "damals" zu entlasten, bedarf es ja nur eines Beschlusses, dass die Rentenkassen ihre Gelder wieder zum 15. des Folgemonats bekommen ... dann ist das sicherlich den KK-Obersten auch wurscht ... 😉
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Eben leider nicht.
Klar in Zeiten klammer Kasse hat irgendein Obercontroller ausgerechnet wieviel Zinsvorteil das ganze bringt.
Heute keine Zinsvor- eher Nachteil aber sie sehen es doch wunderschön an Corona sobald bestehende Systeme hier zum Nachteil der KK verändert werden steht gleich das ganze Rad.
Ich verstehe Sie schon - ich wäre mehr als froh wenn es dies vermaledeite Schätzverfahren nicht mehr gäbe.
Bin ich voll bei Ihnen. Nur meine Erfahrung lehrt einmal eingeführt nie mehr angerührt.
U.K.Eberhardt
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Also wir haben jetzt mit der momentanen Programmversion mit KUG abgerechnet, damit passen schon mal die BNW und die Frist ist eingehalten und der Lohn Auszahlungsbetrag passt auch.
Wenn das Update des Programmes und das Ok des Arbeitsamtes sowie die Stammnummer da sind, werden wir die Abrechnung wiederholen und erst dann den dann richtigen Erstattungsantrag weiterleiten.
Sollte , was ja sehr unwahrscheinlich ist, das KUG nicht genehmigt werden, werden wir die Wiederabrechnung dann entsprechen ausführen..
So haben wir jedenfalls erstmal vermieden , das die Mandanten zu viel bezahlen..
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Aber die Ausfallstunden können doch heute am 20.3. noch gar nicht feststehen , ausser es sind 100% und das bleibt auch so bis 31.3..
U.K.Eberhardt
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Ja richtig es sind 100% bzw manche Mandanten haben eine festgelegte reduzierte Arbeitszeit.
Natürlich wird es vereinzelt noch zu Korrekturen kommen (wie bei Frühabrechnern allgemein ), wobei das eher zu Nachtzahlungen als Rückforderungen kommen sollte..
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Hallo @wolfram ,
kann man denn in LODAS KUG abrechnen, wenn man noch gar keine KUG-Stammnummer hat?
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ja es kommt zwar eine Fehlermeldung, aber die KUG und Beitragsberechnung funktionieren, nur der Erstattungsantrag passt nicht , da ja die 100% SV Erstattung noch nicht funktioniert..
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Hallo,
ich hab ja mit meiner Frage eine richtige Welle ausgelöst.
Aber vielen Dank für die vielen Infos.
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Habe noch eine Frage,
muss der Steuerberater dem Mandanten die Anzeige KUG beim Arbeitsamt ausfüllen?
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Müssen finde ich hier relativ - dürfen?
Da am Montag die Löhne abgerechnet werden müssen, möchte ich nochmals zusammenfassen, ob meine geplante Vorgehensweise bei Kollegen Anklang findet:
Damit die ohnehin schon gebeutelten Arbeitgeber (seit heute behördlich angeordnete Betriebsschließung) nicht zu viel an Arbeitnehmer oder SV zahlen müssen, die Lohnabrechnung mit KuG abrechnen, sowie es das Programm halt nun ausspuckt - geht nur ohne Stammnummer, da Antrag auf Kurzarbeit erst am Montag zum Arbeitsamt geht; und dann, wenn die neue Programmversion und die Stammnummer da sind, Korrektur der Abrechnung.
Noch eine Frage: Mitarbeiterin war krank vom 18.-21.3., ab 21.3. Betriebsschließung und vereinbarte Kurzarbeit. Wie ist der 21.3. abzurechnen? KU oder Krank?
"Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld..." - betrifft ja auch uns, denn wir müssen doppelte Lohnabrechnungen und sonst noch allerhand machen. Rechnen das Kollegen schon auch doppelt ab (wer auch immer das dann von den finanziell kurz vor dem Ruin stehenden Mandanten zahlen kann?)?
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Hallo,
ich habe noch nie KUG abgerechnet und wühle mich seit gestern durch die einschlägige Datev Literatur.
Mich irritiert folgendes:
1.
Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit wählen.
Im Bereich Monatliche Arbeitszeit die monatlichen Tarifstunden für die Kug-Monate erfassen. Die monatliche tarifliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt.
Was, wenn ein Mandant nicht tarifgebunden ist bzw. es gar keinen Tarifvertrag gibt? Ohne Angaben zu diesem Punkt erhalten ich eine Fehlermeldung. Ich habe jetzt 173,33 eingegeben.. dann wir KUG berechnet.
2. Verstehe ich das richtig, dass die Leistungsanträge zwar von LODAS generiert werden (Auswertung 100) diese aber nicht elektronisch übermittelt werden - sprich in Papierform an die Arbeitsagentur geschickt werden müssen?
Im übrigen gehe ich wie von liess beschrieben vor. Zu Thema Honorar für die Wiederabrechung habe ich mir noch keine Gedanken gemacht...
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Der Anzeige über den Arbeitsausfall und damit den Antrag auf Genehimgiung KUG können sie bereits stellen.
Die ersten Mandanten habe das schon getan und auch bereits die Zugange für den elektr. Datenverkehr erhalten. Der Antrag konnte rückwirkend auf den 1.3. gestellt werden und ist unabhängig vom Antrag auf Erstattung.
Stammnummer sind noch nicht vergeben
U.K.Eberhardt

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Hallo,
bei der Arbeitszeitenerfassung für Kurzarbeit ist folgendes zu hinterlegen:
- Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit wählen.
- Im Feld Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit erfassen.
ℹ️Hinweis:
Bei einem Festbezugsempfänger wird für die Gehaltskürzung die wöchentliche Arbeitszeit herangezogen. Gehaltskürzung erfolgt über die Formel: Wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3. Wenn die Gehaltskürzung mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen werden soll, Mandantendaten | Monatslohn wählen und unter unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden aktivieren. - Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit wählen.
- Im Bereich Monatliche Arbeitszeit die monatlichen Tarifstunden für die Kug-Monate erfassen. Die monatliche tarifliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, das ist richtig. Der Antrag auf Gewährung von Kug wird nicht elektronisch übermittelt. Dieser muss ausgedruckt und bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hallo Frau Heinlein,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Die 1. Frage war eigentlich, was ich als tarifliche Arbeitszeit eingeben soll, wenn es gar keinen Tarifvertrag, also auch keine vorgegebene tarifliche Arbeitszeit gibt.
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Hallo @wolfram,
ist eine Wiederholungsabrechnung denn zwingend notwendig? Ich habe mit der Stammnr. K00000000 abgerechnet. Hat auch ohne "Gemecker" des Programms funktioniert. Zwei Tage später war der Bescheid da... Da der Antrag sowieso papierhaft unterschrieben und hochgeladen werden muss, kann doch einfach die Stammnr. angepasst werden, oder nicht?
Ich muss dazu sagen, ich habe erst abgerechnet, als bereits die 100% Erstattung der SV-Beiträge berechnet wurden.