abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KUG und Krank

34
letzte Antwort am 15.05.2020 10:31:17 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
YK
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 35
15256 Mal angesehen

Hallo Community,

 

kurz vorweg: das Dokument 5303311 habe ich schon gelesen. 

 

KUG wird im Unternehmen ab 17.03.2020 eingeführt. 

Arbeitnehmer ist seit 12.03.2020 bis 03.04.2020 krank. 

 

Da der Gewährungszeitraum von KUG der März ist, ist der Arbeitnehmer während KUG krank. Richtig?

 

Im erwähnten Dokument wird als Beispiel nur aufgeführt, wie ich mit Erkrankungen umgehe, die tatsächlich im echten KUG-Zeitraum beginnen. (Das heißt, wenn der Arbeitnehmer in meinem Fall erst ab dem 18.03.2020 krank wäre, kann ich mich daran halten - hier heißt es auch, dass kein AAG-Antrag erstellt wird, da die Tage mit KUG Ausfall abgerechnet werden) 

 

Aber in meinem Fall ist der Arbeitgeber schon vorher krank. Mit welchen AS und welcher Lohnart erfasse ich die Krankzeiten?

 

Ich habe den gesamten Zeitraum mit AS WK und LA 410 im Kalendarium erfasst. Fehlzeit ist erfasst 12.03.-03.04.2020 mit Entgeltfortzahlung mit AU. Resultat ist, dass in der Probeabrechnung vom Programm für den Zeitraum 12.03.2020-31.03.2020 ein AAG-Antrag erstellt wird. Das "komische" ist, dass als fortzuzahlende Kalendertage 6 Tage im März angegeben werden. (Probe: 12.03.-16.03.2020 = 5 Kalendertage)

 

Ich weiß nicht, was richtig ist. Woher weißt das Programm, dass Kurzarbeit erst am 17.03.2020 eingeführt wurde? Wieso werden im AAG-Antrag 6 Tage angegeben? Weder vom 12.-16.2020 sind es 6 Tage noch vom 17.03.-31.03.2020. 

 

Auf der Lohnabrechnung werden alle Krankstunden als Kurzarbeitergeld ausgewiesen. Egal, ob tatsächlich in KUG oder davor.

 

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 35
15145 Mal angesehen

Hallo Yvonne,


wenn der Mitarbeiter bereits krank in die Kurzarbeit startet, ist die komplette Fehlzeit im Kalendarium mit dem Ausfallschlüssel VK und Lohnart 413 zu buchen.


Nachlesen können Sie dies auch in dem von Ihnen genannten Dokument 5303311 "Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS)" unter Punkt 3.4.2.


Ein AAG-Antrag wird in diesem Fall vom Programm nicht erstellt. Hintergrund ist der, dass dieser Sachverhalt außerhalb des AAG-Verfahrens an die Krankenkasse gemeldet werden muss.


Sie erhalten mit der Abrechnung die Auswertung 159, welche an die Kasse des Mitarbeiters weiterzugeben ist. Durch diese erfolgt die Erstattung an den Arbeitgeber.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
YK
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 35
15100 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Mertel,

 

das war mein erster Versuch. 

 

Da die AU vor der eigentlichen Einführung der Kurzarbeit schon vorlag, hab ich krank vor KUG mit 413 erfasst. Hier kam die Fehlermeldung, dass das fortgezahlte Entgelt nicht ermittelt werden kann. (siehe Fehlermeldung).

 

Dann haben wir im Büro überlegt und haben es dann so verstanden, dass der Gewährungszeitraum der ganze Monat ist und nicht erst ab dem Datum, an dem Kurzarbeit eingeführt wird. Demnach ist die Krankheit nicht vor KUG sondern während KUG. Und da tritt meine geschilderte Problematik auf. 

 

Können Sie bitte noch einmal ihre vorgeschlagene Lösung prüfen?

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 35
15069 Mal angesehen

Moin,

 

haben Sie denn -wie dies in der Fehlermeldung steht- die Ausfallzeit über das Kalendarium erfasst? Dies ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
YK
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 35
14988 Mal angesehen

Hallo Uwe_Lutz,

 

natürlich bin ich allen Empfehlungen (einschließlich der Dokumente zur KUG) der Fehlermeldung nachgekommen. Wäre ja super gewesen, wenn ich mein Problem damit hätte lösen können.

 

Deshalb hab ich ja in meiner Problemschilderung schon mit erwähnt, dass ich alle KUG- und Krank-Zeiten im Kalendarium erfasst habe. 

 

 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 35
14929 Mal angesehen

Sorry, den ersten Beitrag hatte ich nicht mehr so genau gelesen.

 

Maßgebend für die Beurteilung, ob der Ausfallschlüssel "WK" (Krank während Kurzarbeit) oder "VK" (Krank vor Kurzarbeit) genutzt wird, ist m.E. der Bezugszeitraum für das Kurzarbeitgeld, d.h. der volle Kalendermonat.

 

In Ihrem Fall beginnt die Erkrankung im März 2020 und das Kurzarbeitergeld ebenfalls. Damit muss der Ausfallschlüssel "WK" genutzt während, auch wenn innerhalb des Monats das Kurzarbeitgeld erst nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit beginnt.

 

Nur wenn die Erkrankung bereist im Februar 2020 begonnen hätte, wäre -soweit ich dies verstanden habe und auch entsprechend des Beispiels im Lernvideo Online der DATEV zum KUG- der Ausfallschlüssel "VK" zu nutzen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

...Monate korrigiert...

mattistb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 35
14845 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel, hallo Community,

 

wir haben hier ein ähnliches Problem. Es ist genauso verfahren worden wie im Dok 5303311 beschrieben. Der Arbeitnehmer ist krank während KUG 0 (100% Ausfall) und Gehaltsempfänger.

 

Wenn jetzt das Kalendarium verwendet wird mit den KUK Krank-Tagen wird für die Wochenenden ein AAG-Antrag gestellt. Das ist meines Erachtens aber nicht richtig, da der Arbeitgeber ja die KUG erstattet bekommt und daher kein Anspruch auf AAG hätte. 

 

Viele Grüße

 

M.Vogt

0 Kudos
mattistb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 35
14791 Mal angesehen
 
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 9 von 35
14679 Mal angesehen

Hallo M.Vogt,


prüfen Sie bitte die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit. Sind für Samstag und Sonntag Stunden erfasst?


Gern prüfen wir mit Ihnen den Erstattungsantrag. Bitte nehmen Sie über einen anderen Servicekanal Kontakt mit uns auf.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
YK
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 35
14583 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Mertel,

 

meinen Sie vielleicht die Auswertung 101 "Krankengeld im KUG-Zeitraum"? Muss diese an die zuständige Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden?

 

Sie schreiben davon, dass die Auswertung 159 an die Krankenkasse eingereicht werden muss. Die Auswertung 159 heißt aber "Krankengeld im Saison-KUG-Zeitraum". Dies kann bestimmt nicht richig sein?!

 

Gleich noch eine Frage zur Auswertung 101. Warum wird in dieser Auswertung nicht automatisch die Krankenkasse vom Arbeitnehmer und den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit aus LODAS übernommen? 

 

Warum kann dieser Antrag auf Erstattung bei der Krankenkasse bezüglich des Krankengeld im KUG-Zeitraum nicht mit in dem AAG-Antrag aufgenommen? 

 

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Krüger 

0 Kudos
t_s_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 35
14569 Mal angesehen

Hallo Yvonne,

 

habe einen ähnlichen Fehler bei der Abrechnung eines Gehaltsempfängers mir Krank während KUG. Aus meiner Sicht ist die Lösung von Frau Mertel falsch. Dies wäre nur zu beachten, wenn der AN bereits ab Februar krank gewesen wäre - wie Herr Lutz korrekt geschildert hat.

 

Die glaube der Fehler liegt bei der genutzten Kürzungsvorschrift zur Berechnung der U1-Erstattung. Wahrscheinlich ist bei Ihnen hier Kalendertage hinterlegt, sodass die Eingabe der Krankheitstage/stunden mit AS WK und Lohnart 410 nicht korrekt berücksichtigt werden. 

 

Ich glaube eine Umstellung auf die Kürzungsvorschrift Arbeitstage sollte das Problem lösen.

 

Wenn ich bspw. eine Fehlzeit mit AU am 10.03 erfasse und im Kalendarium die Stunden des 10.03. mit WK und LA 410 erfasse, wird richtigerweise kein AAG-Antrag erstellt. Das Problem entsteht aber bei der Eingabe von gemischten Zeiträumen wie Sie geschildert haben. 

 

Beispiel: krank ab 10.03 aber KUG erst ab 20.03 => Dann müsste aus meiner Sicht vom 10. bis 19.03. ein AAG-Antrag erstellt werden und ab dem 20.03. KUG gezahlt werden.

mattistb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 35
14526 Mal angesehen

Hallo t_s-

 

Danke, die Lösung funktioniert bei mir...zwar mit der Fehlermeldung dass kein AAG-Antrag gestellt werden kann da kein erstattungsfähigen Bezüge vorliegen... aber die sind ja tatsächlich nicht da. 

 

Die Umrechungsvorschrift ist übrigens bei Arbeitszeiten/regelmäßige Arbeitszeiten und dort unter Umrechnung von gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten zu finden ( für alle die diese suchen 🙂 ).  

 

VG M.Vogt

0 Kudos
miss-lu15
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 35
14398 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel,

 

die KUG-Abrechnung ist fehlerfrei beendet.

 

Jedoch fehlt mir die Auswertung 159.

 

100, 101 und 102 wurden korrekt erstellt.

0 Kudos
chrissy
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 35
14310 Mal angesehen

Hallo,

 

die Beiträge zum Thema Krank WK und VK haben mir sehr weitergeholfen.

 

Ich habe aber noch eine Frage zum Erfassen der Fehlzeiten in den Personaldaten.

 

Kurzarbeit beginnt am 20.03.

 

Krank vom 10.03.-19.03. erfasse ich ja mit Grund "Entgeltfortzahlung mit AU"

 

nehme ich dann für den Krankheitszeitraum ab dem 20.03.  den Grund "Krank/KUG"?

 

Viele Grüße, Chrissy

0 Kudos
renda
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 35
14288 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

ich rechne auch zum ersten Mal Kurzabeit mit Lodas compact ab.

 

Ich habe folgenden Fall:

 

Kurzarbeit ab 05.03.2020

 

MA Krank seit 10.02.2020

 

LFZG 6 Wochen bis 12.03.2020

 

Kurzarbeit 100 %

 

 

Unter Fehlzeiten habe ich erfasst:

 10.02.-12.03. EFZ mit AU 

ab 13.03.2020 KUG/S KUG Krank

 

Im Kalendarium würde ich nun erfassen:

 

5 bis 12.03. StLA 413 mit AS "VK", 

ab 13.03. StLA 410 mit AS "??"

 

Allerdings gibt es bei mir den Ausfallschlüssel "VK" nicht.

 

Wie kann ich das nun richtig erfassen?

 

Ist es richtig, dass der Mitarbeiter über die 6 Wochen hinaus das Kurzarbeitgeld vom AG erhält? 

 

Danke für Ihre Antwort

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 16 von 35
14080 Mal angesehen

Hallo Chrissy,


ja, für den Zeitraum, in dem krank und Kug zusammenfallen, hinterlegen Sie eine Fehlzeit mit dem Grund Kug / S-Kug krank.


Ein Eingabebeispiel für diesen Sachverhalt finden Sie unter der Dok. Nr.  5303311 - Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) unter Punkt 3.4.2 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers vor Gewährungszeitraum Kug (Gehaltsempfänger).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 17 von 35
14048 Mal angesehen

Hallo,


um zu prüfen, warum bei Ihnen der Ausfallschlüssel VK nicht angezeigt wird, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
AlexMoore
Beginner
Offline Online
Nachricht 18 von 35
12875 Mal angesehen

Einen schönen guten Tag,

 

wir sind mittlerweile auch am verzweifeln, was die KUG-Abrechnung im Zusammenhang mit Krankheitszeiten anbelangt.

 

- Bewilligungszeitraum KUG ist ab 01.03.2020

- Tatsächliche Kurzarbeit ab 30.03.2020

- Krankheit 11.03.2020 bis 27.03.2020

- Gehaltsempfänger

(Also exakt das Beispiel unter Punkt 3.4.4.1 aus Dok-Nr. 5303311

 

Ergebnis müsste doch sein:

 

- Krank während KUG

- Lohnfortzahlung sowie Erstattungsanspruch 11.03.2020 bis 27.03.2020

 

 

Fehlzeit 11.03. bis 27.03. ist als "Entgeltfortzahlung mit AU" eingegeben.

Bei den Bewegungsdaten Kalendarium der 30./31.03 mit KU/410

 

DIe Probeabrechnung gibt mir jedoch keinen AAG-Erstattungsantrag aus. Hat Jemand eine Idee?

 

Grüße

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 19 von 35
12690 Mal angesehen

Hallo, 

 

für den Zeitraum 11.03. bis 27.03. muss der AAG Antrag erstellt werden. Wird im Fehlerprotokoll ein Hinweis bzgl. des AAG Antrags ausgegeben?
Erhält der Arbeitnehmer einen Festbezug oder einen Stundenlohn. Wenn der Arbeitnehmer Stundenlohnempfänger ist, muss auch die Stammlohnart 145 für die ausgefallenen Krankstunden gebucht werden. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
AlexMoore
Beginner
Offline Online
Nachricht 20 von 35
12680 Mal angesehen

Hallo,

 

die entsprechende Lohnabrechnung ist mittlerweile erfolgt. Es kommt weder ein Fehlerprotokoll, noch ein AAG-Antrag.

 

Der Arbeitnehmer ist Gehaltsempfänger und erhält einen Festlohn.

 

Mit freundlichen Grüßen

0 Kudos
Sumsum
Beginner
Offline Online
Nachricht 21 von 35
12670 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel,

 

wir haben den identischen Fall gehabt. Der Mitarbeiter startet Krank in die KuG. In Kalendarium wurde AS VK mit LA 413 erfasst und die Auswertung 159 auch angelegt. Leider habe ich die Auswertung Nr. 159 bei der Rückübertragung nicht bekommen. Die Auswertung Nr. 159 ist bezeichnet mit !Krankengeld im Saison-Kug Zeitraum! Liegt das vielleicht daran dass wir gar kein Saison-Kug sondern normales Kug abrechnen?

Was ist noch zu machen? Das Dokument mit der Nummer 5303311 wurde schon gelesen.

Liebe Grüße

Serife EREN

0 Kudos
julia-isabell
Beginner
Offline Online
Nachricht 22 von 35
12601 Mal angesehen

Hallo AlexMoore,

 

ich habe den gleichen Problem-Fall wie von Ihnen geschildert...

Können Sie vielleicht erklären, wie Sie die Problematik mit dem Antrag gelöst haben?

 


Mit freundlichen Grüßen.

0 Kudos
AlexMoore
Beginner
Offline Online
Nachricht 23 von 35
12584 Mal angesehen

Hallo julia-isabell,

 

leider noch gar nicht.

 

Grüße

0 Kudos
Grondie
Beginner
Offline Online
Nachricht 24 von 35
12244 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel,

 

die Auswertung 159 wird in Papierform an die Krankenkasse des Mitarbeiters übermittelt? Schlüsselung DÜ an Institutionen ist nicht zulässsig!

 

Danke schon mal für eine Antwort!

 

Gruß 

D.Grond

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 25 von 35
12182 Mal angesehen

Hallo,


die Auswertung 159 kann in der Spalte Datenübermittlung nicht auf "DÜ an Institutionen" geschlüsselt werden.


Eine Übermittlung über das Rechenzentrum ist nicht möglich. Diese ist manuell an die Krankenkasse zu senden.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
u_merkler
Beginner
Offline Online
Nachricht 26 von 35
11476 Mal angesehen

Hallo,

 

ich muss mich hier mal noch mit anhängen...

 

Wir haben nun die ersten KUG-Abrechnungen mit Krankheitstagen zurückbekommen. Abrechnungstechnisch ist alles okay, die Auswertung 101 ist auch korrekt,

allerdings bekamen wir keine Liste 159 zur Weiterleitung an die Krankenkasse für die Erstattung des KUG-Krankengeldes.

Geschlüsselt ist die Auswertung 159 korrekt, trotzdem haben wir sie nicht erhalten.

 

An was kann das liegen?

 

Vielen Dank schon mal!

U.Merkler

0 Kudos
Grondie
Beginner
Offline Online
Nachricht 27 von 35
11423 Mal angesehen

Hallo,

 

bekommen wir leider auch nicht....irgendwie scheint da die Antwort der DATEV auch nicht zu helfen!

Die Krankenkassen wissen nicht wie die Übermittlung entweder elektronisch (geht laut DATEV nicht) oder in Papierform erfolgen wird, bzw. wie diese auszusehen haben! 

 

Gruß

 

 

0 Kudos
LODAS-Check
Beginner
Offline Online
Nachricht 28 von 35
11255 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel,

leider war in keinem Dokument aufgeführt, dass die Auswertung 159 angelegt/gespeichert werden muss. Zumindest haben wir dies nicht gefunden.

 

Nun haben wir heute bereits den April 2020 abgerechnet und Rückübertragen und erst im Nachgang, da wir die Auswertung vermisst haben, diese angelegt und geschlüsselt für die Übersendung in Papierform.

 

Wird die Auswertung nun noch für den Monat April mit im Paket sein?

Wenn nein: Wie kann diese noch erstellt werden?

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

0 Kudos
u_merkler
Beginner
Offline Online
Nachricht 29 von 35
11145 Mal angesehen

Hallo,

 

weder in Lernvideo, Begleitunterlage, sonstigen KUG-Infos war irgendwo ein Hinweis auf diese Liste 159. 

Wir haben sie weder mit den Abrechnungen, noch durch einen temporären Auswertungsabruf erhalten.

 

Könnte sich bitte jemand von der Datev melden, was hier nun zu tun ist?

 

Vielen Dank!

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 30 von 35
11132 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Auswertung 159 wird nur bei Abrechnung von Saison-Kug erstellt. Bei Abrechnung von "normalen Kug" erhalten Sie stattdessen die Auswertung 101 – Krankengeld im Kug-Zeitraum. Eine Datenübermittlung gibt es in diesem Fall jedoch leider nicht. Die Erstattung ist außerhalb des Lohnprogramms bei der Krankenkasse einzureichen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
34
letzte Antwort am 15.05.2020 10:31:17 von Verena_Heinlein
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage