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KUG und halbe Feiertage

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letzte Antwort am 27.11.2024 08:07:34 von Constanze_GM
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Kantapper
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Moin,

 

was gebe ich im Kalender ein, wenn ein Mitarbeiter KUG bezieht (100 % KUG)

Am 24.12. und am 31.12. wird bei uns nur bis Mittag gearbeitet. Danach ist bezahlt frei.

 

Gelten hier nur die gesetzlichen Feiertag (24.12. und 31.12. sind ja keine gesetzlichen Feiertage), also gebe ich ganz normal KU ein? Oder muss ich da irgendwie etwas mit 0,5 und FK oder so eingeben?

 

Dankeschön.

 

Nachtrag:

Wie "verschicke" ich die Anträge? Läuft das nach Monatsabschluss dann automatisch oder muss ich aktiv noch 
etwas versenden?

pogo
Experte
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Da es ein ganz normaler Arbeitstag ist, erfasst du bei 100% Arbeitsausfall 50% Kug und 50% normal bezahlt, weil einfach frei.

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Kantapper
Aufsteiger
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Danke erst einmal für die Antwort. 

 

Ich weiß allerdings nicht, wie ich dies in den Kalender eintrage.
Der Kalender hat bekanntlich nur eine Zeile oder muss ich da in den Monaterfassungen 
etwas nachtragen. Sorry, ist das erste Mal 😞

 

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tt81
Einsteiger
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Nachricht 4 von 7
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Es reicht eigentlich aus wenn du die Kurzarbeit mit den halben Soll-Stunden schlüsselst.

 

Du kannst aber auch für den entsprechenden Tag einfach eine zweite Zeile hinzufügen. Ich glaube das geht mit der rechten Maustaste.

Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 7
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Super, danke.

 

Ich werde es ausprobieren.

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Kantapper
Aufsteiger
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Mit der zweiten Zeile hat geklappt. Was trage ich dann da ein? Urlaub oder 
FK also Feiertag an KUG? Danke nochmal

 

Also unsere MA sind ab 12.00 von der Arbeit am 31.12. und am 24.12. bezahlt freigestellt lt. Tarifvertrag

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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Wenn ich Dich richtig verstanden habe, so bekommen die Mitarbeiter den halben Tag bezahlt frei. Dann wäre es für mich wie normal geleistete Arbeitszeit zu hinterlegen. Ein Feiertag während der Kurzarbeit ist bei den meisten Mandanten zu 100 % als Istzeit zu Werten, da sie dort ohnehin frei gehabt hätten. Anders verhält es sich beispielsweise in der Gastronomie, da die Mitarbeiter dort meistens auch an den Feiertagen arbeiten würden.

Auf die Frage hin, wie Du die Listen verschicken sollst, kann ich nur die Teilnahme am KEA- Verfahren empfehlen.

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letzte Antwort am 27.11.2024 08:07:34 von Constanze_GM
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