KUG wird nicht berechnet Hinweis #LN10457
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Hallo,
ich bekomme bei der Lohnabrechnung folgenden Hinweis:
Hinweis #LN10457
Für die Kug-Berechnung ist das Bruttoistentgelt (EUR 5.120,77) größer als das oder gleich dem
Bruttosollentgelt (EUR 4.560,00). Somit wird kein Kug berechnet.
» Prüfen Sie die Standardentlohnung des Mitarbeiters unter Stammdaten | Beschäftigung |
Tätigkeit Registerkarte Organisationseinheiten und die Stammdaten zur Berechnung unter
Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit bzw. Stammdaten | Baulohn | Saison-Kug.
Die Erhöhung liegt an einer Bonuszahlung.
Der Mitarbeiter bekommt allerdings dadurch kein Kurzarbeitergeld berechnet.
Woran liegt das und was muss ich machen das es berechnet wird?
Vielen Dank.
LG
Nadine
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Hm, vermutlich handelt es sich um einen sv-pflichtigen Bonus.
Wenn ich das richtig verstehe: warum sollte der An KUG bekommen, wenn sein Istentgelt das Sollentgelt übersteigt?
Eigentlich dient KUG doch dazu, eine Minderung des Sollentgelts zu entschärfen.
Oder verstehe ich was falsch?
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@nadineteuscher schrieb:
Die Erhöhung liegt an einer Bonuszahlung.
Der Mitarbeiter bekommt allerdings dadurch kein Kurzarbeitergeld berechnet.
Woran liegt das und was muss ich machen das es berechnet wird?
Wird die Bonuszahlung als laufender Bezug abgerechnet? Wenn ja, prüfen ob das richtig ist.
Wird jeden Monat eine Bonuszahlung gewährt? Wovon wäre diese dann abhängig? Prüfen, ob diese nicht ggf. bei KUG auch beim Soll-Entgelt Berücksichtigung finden muss.

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ja, es handelt sich um einen Quartalsbonus, also ein st- und sv-pflichtiger Bonus

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ja, es handelt sich um einen Quartalsbonus, also ein st- und sv-pflichtiger Bonus. Also ist es richtig, dass kein KUG berechnet wird?
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Wie rechnen Sie diesen Bonus ab? Als sonstiger Bezug oder als laufender Bezug?

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wird über 4071 Quartalsbonus abgerechnet
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Das ist eine bei Ihnen im Haus individuell angelegte Lohnart. Wie ist die gesetzliche Behandlung? Sie finden die Angaben auf Mandantenebene | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Mappe "gesetzliche Behandlung". Schauen Sie außerdem zusätzlich in die Mappe "Lohnartenbesonderheiten" die "Schlüsselung für KUG", was dort geschlüsselt ist.
Im Weiteren müssen Sie sich Gedanken machen, ob die Basis für die Ermittlung des Sollentgelts korrekt ist. Vielleicht ist der Bonus auch als Sollentgelt zu berücksichtigen.

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ich habe folgende gefunden:
Steuerrechtliche Behandlung: sonstiger Bezug
sv-rechtliche Behandlung: sv pflichtig (lfd. Bezug)
Im Bereich Lohnartenbesonderheiten ist bei Schlüsselung für KUG "kein" hinterlegt
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Wenn Sie über den Menüpunkt Hilfe | Direkthilfe mit dem Pfeil in das Feld "Schlüsselung für KUG" reinklicken, dann landen Sie hier:
Von dort gelangen Sie weiter über die Auswahl "KUG-Kennzeichen" in die Erläuterungen zu den KUG-Schlüsselungen. Mit diesen müssen Sie sich auseinandersetzen und feststellen, welche für Sie richtig ist.
Hier ist ganz entscheidend, ob der Bonus als Sollentgelt zu berücksichtigen ist. Erläuterungen zum Sollentgelt finden Sie bei der Agentur für Arbeit, z. Bdp hier
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hinweise-kurzarbeitergeld_ba014273.pdf
oder
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
Die Entscheidung kann Ihnen hier aus der Community keiner abnehmen. Ich für meinen Teil, könnte mir gut vorstellen, dass es sich um einen Bestandteil des Sollentgeltes handelt, aber kann eine solche Beurteilung aus der Ferne nicht vornehmen. Hier sollten Sie ggf. unter Hinzuziehung der Agentur für Arbeit eine Festlegung machen. Dann erst können Sie die richtige Schlüsselung für Kug vornehmen.
Eine (rhetorische) Frage, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, rechnen Sie "nur" ab oder richten Sie Lohn auch ein? Sie erwecken auf mich so etwas den Eindruck, als ob Sie sich bisher noch nicht richtig mit dem Programm und Lohn im Allgemeinen auseinander gesetzt haben. Wenn dem so ist, sollten Sie sich mit den Seminaren der Datev auseinander setzen. Hier gibt es gute Grundlagenseminare für Lohn und Gehalt, aber auch im Allgemeinen.
Viele Grüße
T. Reich

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vielen Dank für die Infos, das hat mir sehr weitergeholfen