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Kinderbetreuung nach IfSG, Lohnart 484

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letzte Antwort am 20.04.2021 17:21:18 von Monique_Müller
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Antje_K74
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

ich habe einen Fall von Kinterbetreuung wg. Quarantäne nach IfSG. Hierbei soll die Lohnart 484 "Verdienstausf. Betreu." für den Netto-Verdienstausfall genutzt werden. Diese Stammlohnart ist nicht zu finden! Updates sind alle drauf.

Danke für Hinweise!

LG

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
336 Mal angesehen

Hallo,

 

leider hat sich hier der Fehlerteufel unsererseits eingeschlichen. 😰

Es gelten für die Entschädigungszahlung Kinderbetreuung die bisherigen Lohnarten: 

 

  • StLa 482Fiktivl. Betreu., SV AG
  • StLa 483 - Verdienstausf. Betreu.

 

Im Dokument  1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen im Kapitel 5.3 werden die Lohnarten korrekt beschrieben.

 

Sowohl der Infoservice als auch das Infoservice-Video werden gerade korrigiert und Ihnen erneut zur Verfügung gestellt.

 

Bitte entschuldigen Sie die Verwirrung. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
293 Mal angesehen

Hallo Community,

 

der Infoservice und das Infoservice-Video wurden heute aktualisiert und erneut versendet.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.04.2021 17:21:18 von Monique_Müller
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