Hallo,
ich habe einen Fall von Kinterbetreuung wg. Quarantäne nach IfSG. Hierbei soll die Lohnart 484 "Verdienstausf. Betreu." für den Netto-Verdienstausfall genutzt werden. Diese Stammlohnart ist nicht zu finden! Updates sind alle drauf.
Danke für Hinweise!
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
leider hat sich hier der Fehlerteufel unsererseits eingeschlichen. 😰
Es gelten für die Entschädigungszahlung Kinderbetreuung die bisherigen Lohnarten:
Im Dokument 1008768 - Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen im Kapitel 5.3 werden die Lohnarten korrekt beschrieben.
Sowohl der Infoservice als auch das Infoservice-Video werden gerade korrigiert und Ihnen erneut zur Verfügung gestellt.
Bitte entschuldigen Sie die Verwirrung.
Hallo Community,
der Infoservice und das Infoservice-Video wurden heute aktualisiert und erneut versendet.