Hallo,
mein Mandant möchte für die beiden Kinder eines Mitarbeiters die Ferienbetreuung in den Herbstferien bezahlen. Die Betreuung wurde über die Schule angeboten.
Kann dies über den Lohn abgerechnet werden? Ist die Erstattung steuerfrei wie bei der Schulbetreuung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Schulbetreuung ist doch nicht steuerfrei .. ich kenne den Zuschuss zur Kinderbetreuung als steuerfrei nur dann, wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Ansonsten ist das ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Bezug.
Hallo,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit den zuständigen Institutionen, wie die Abrechnung erfolgen soll.
Bei einem Kind in der Vorschule ist die Erstattung Lst/Sv-Frei ok.
Sobald das Kind schulpflichtig ist ist pflichtig abzurechnen