Hallo,
ich rechne über DATEV Lohn und Gehalt die Gehälte einer Firma mit Firmensitz in Hessen ab. Nun haben wir eine Zweigstelle in Bayern und Arbeitnehmer mit dem abweichenden Kirchensteuersatz.
Es wird aber nicht der korrekte Kirchen- Steuersatz genommen.
Wo muss ich welchen Eintrag vornehmen damit der geringere Steuersatz 9% berücksichtigt wird.
Danke
Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und die Kategorien Allgemein und Lohn und Gehalt zugeordnet.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Maßgeblich für die Höhe der Kirchensteuer ist der Sitz der lohnsteuerlichen Betriebsstätte. Eine Zweigniederlassung, die keine lohnsteuerliche Betriebsstäte ist (d.h. keine eigene LSt-Anmeldung abgibt), spielt für die Höhe der Kirchensteuer keine Rolle.
Zu viel einbehaltene Kirchensteuer müssen sich die Arbeitnehmer im Rahmen der ESt-Veranlagung vom Finanzamt (bzw. in Bayern von den Kirchensteuerämtern) erstatten lassen.
Vgl. auch Abschnitt 7 im Dokument 5300344 im Lexikon Lohn und Personal.