Ich arbeite mit Lohn und Gehalt
Ich habe eine Frage zur Korrektur des geldwerten Vorteils.
Wir rechnen seit 04/2019 mit Lohn und Gehalt ab.
Ein Mitarbeiter, der vorwiegend als Berater tätig ist, hat von dem Unternehmen einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Es wurden die 1% Regelung sowie die 0,03 % für Fahrten zur ersten Arbeitsstelle angewandt.
Da der Berater nur 1-3 Tage im Monat im Unternehmen war und auch keinen direkten Büroarbeitsplatz hatte, soll ich jetzt die 0,03 % für das ganze Jahr 2019 korrigieren. Quasi nur die 1 % Regelung abrechnen, das die Fahrten zur Arbeitsstelle fast weggefallen sind.
Mit welcher Lohnart muss ich das korrigeren bzw. wie rechne ich das ab?
Ändere ich das nur in den Stammdaten ab und es wird automatisch korrigiert?
Und wie mache ich es dann mit 01-03/2019, da wurde noch mit dem alten Programm abgerechnet?!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Also rechtlich ist es meiner Ansicht nach falsch. Hier muss der Arbeitnehmer auf seine Einkommensteuer verwiesen werden und dann die tatsächlichen Fahrten Wohnung /erste Tätigkeitsstätte im Rahmen der Veranlagung nachweisen und hier die Minderung des Einkommens vornehmen. Sollte Beitragspflicht zur SV bestanden haben, müsste der Arbeitnehmer es mal mit einem Antrag auf zu Unrecht gezahlter Beiträge probieren.
Technisch können Sie einfach den Haken aus Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte ab 04/19 rausnehmen. Es wird dann eine Nachberechnung durchgeführt. Allerdings wird die Lohnsteuer in diesem Jahr berichtigt.
Abrechnungsdaten aus einem anderen Programm können Sie mit Lohn und Gehalt nicht berichtigen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Wir werden dies mit unserem Steuerberater besprechen und hoffentlich klären können.