Wie verhält sich die Lohnfortzahlung bei Erkrankung nach dem Mutterschutz? Ist dies genauso wie bei Krank nach der Elternzeit?
Fall:
Eine Arbeitnehmerin erleidet eine Todgeburt. Nach Ende des Mutterschutzes nimmt sie nicht ihre Tätigkeit auf, sondern legt dem Arbeitgeber eine Krankmeldung vor. Diese Erkrankung ist auf diese Todgeburt zurückzuführen. Beginnt nach Ende des Mutterschutzes der Lohnfortzahlungszeitraum von 6 Wochen?
In der Literatur findet sich zu diesem Thema lediglich hinweise für eine Erkrankung nach der Elternzeit. Hier steht:
Wurde während der Elternzeit keiner Teilzeitbeschäftigung nachgegangen, entsteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Anschluss an die Elternzeit, und zwar unabhängig vom Beginn der Krankheit in der Elternzeit.
Ist dies auf obigen Fall zu übertragen?
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