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Krank währen KUG was angeben

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letzte Antwort am 06.08.2020 11:23:09 von Vanessa_Mertel
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Melanie2020
Einsteiger
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Hallo,
LODAS Fehlzeiten.

AN ist Krank währen KUG also WK/410. Also komplett krank während Sie KUG hätten.
Muss ich in den Personaldaten/ Fehlzeiten bei Grund Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung oder KUG/SKUG Krank angeben?

 

Ich bin leicht verwirrt was ich in Lexinfo gelesen habe..

Danke für eine Antwort und ein schönes Wochenende 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
746 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie für den kompletten Zeitraum der Fehlzeit die Stammlohnart 410 abrechnen, werden die Kosten im kompletten Umfang von der Agentur für Arbeit übernommen.


Damit wird in LODAS keine Fehlzeit benötigt. 


Nur, wenn die Krankenkasse für die Fehlzeit - bzw. einen Teil der Fehlzeit - aufkommen muss, wird eine Fehlzeit mit dem Grund "Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung" benötigt, damit ein AAG-Antrag erstellt werden kann.


Wie Sie Krankheit in Verbindung mit Kurzarbeitergeld abrechnen, finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303311 in der Info-Datenbank.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.08.2020 11:23:09 von Vanessa_Mertel
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