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Krank während KUG - Meldung an Bundesagentur

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letzte Antwort am 04.02.2022 14:38:39 von Jacqueline_Schön
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Diana_82
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Hallo,

 

der Arbeitnehmer hat im Dezember 100% KUG, er ist ab 24.12. bis ins neue Jahr krank.

 

Ich habe die Zeiten über das Kalendarium erfasst: für die "normalen" KUG-Stunden den Ausfallschlüssel KUG und die StammLA 410 und für die Krank-Stunden den Ausfallschlüssel WK auch mit der 410.

 

Die Lohnfortzahlung wird ja von der Bundesagentur übernommen. Wie erhalten die die Info über die Krank-Zeiten?!

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

cro
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Bei einer Nachfrage oder Prüfung.

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Diana_82
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Hallo und danke für die Antwort.

 

Nun kommt, wenn ich die Probeabrechnung sende, folgende Fehlermeldung:

 

 

Diana_82_2-1641799396262.png

 

Kann ich diese ignorieren?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

 

cro
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Kenne Lodas nicht. Aber den Fehler können Sie nicht ignorieren. Haben Sie einen Std.-Lohn in den Mitarbeiterstammdaten erfasst? 

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Diana_82
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Nein, es ist kein Stundenlohn erfasst, da Gehaltsempfänger.

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pogo
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Ja, die Meldung kannst du ignorieren, da bei 100% Kug kein Erstattungsantrag für die Krankenkasse erstellt wird.

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Diana_82
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DANKE!!!

 

Ich habe noch eine Frage: Ich hatte für den Arbeitnehmer eine Krankmeldung vom 28.12.21 bis 07.01.22, jetzt nachdem der Lohn gerechnet ist reicht mir der Mandant eine Krankmeldung (Bescheinigung Krankenhaus) für die Zeit vom 24.12.21-27.12.21 ein.

 

Korrigiere ich den Lohn nochmal? Der Ausfallschlüssel ändert sich von KU auf WK, aber ansonsten ändert sich nichts.

 

Aber wenn eine Prüfung kommen sollte?! Ich tendiere dazu eine Einzelwiederholung für den AN zu machen...

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pogo
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Bei 100% Kurzarbeit kann man die Kug-Stunden auch bei Krankheit in der Standardtabelle erfassen, ganz ohne Kalendarium. Da gibt es keinen Ausfallschlüssel. Also ist eine Wiederholung nicht unbedingt notwendig. Sie hat auch gar keine Auswirkung. Du kannst es also ändern, wenn es im Kalendarium stimmig sein soll.

 

Steht so auch in einem Hinweis:

"Wenn kein AAG-Antrag zu erstellen ist, ist die Erfassung der Stunden über das Kalendarium nicht notwendig. Die Stunden für krank während Kug und Kug können in einer Summe im Register Standard mit der Lohnart 410 – Kurzarbeitergeld erfasst werden."

Punkt 3.4.6.2

Diana_82
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VIELEN DANK!!! 🙂

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Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,


vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich möchte noch folgendes ergänzen:


Wenn Krank während Kug abgerechnet wird und es handelt sich hierbei um einen Vollausfall, darf keine Fehlzeit erfasst werden. Wird dennoch eine Fehlzeit erfasst, kann dies neben der erwähnten Fehlermeldung, außerdem zu Differenzen im Buchungsbeleg führen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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holzwarth
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Guten Morgen, aber wenn ich die Fehlzeiten nicht erfasse, wie überwache ich den 6 Wochen Zeitraum....

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


eine Überwachung der Fehlzeiten kann dann nur manuell und nicht über LODAS erfolgen. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 04.02.2022 14:38:39 von Jacqueline_Schön
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