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Krankengeld Kinderpflege LuG 2 Arbeitstage pro Woche

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letzte Antwort am 30.07.2018 11:57:49 von susannejung
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susannejung
Beginner
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Hallo!

Ich habe eine Arbeitnehmerin, die an zwei Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden arbeitet. Sie hat eine Kind-Krankmeldung für einen Arbeitstag im Monat. Wenn ich die Umrechnungsformel "*zu bezahl. Kalendertage / tatsächl. Tage (oder 30 Tage)" wähle wird logischerweise durch 30 bzw. 31 je nach Monat geteilt.

Ich habe ja aber nur 8 bis 10 Arbeitstage pro Monat, immer Di und Do.

Wöchentliche Arbeitszeit ist erfasst mit jeweils 8 Stunden am Dienstag und am Donnerstag (auch bereits vor dem Monat um den es geht).

Lohnfortzahlung ist ausgeschlossen.

Wenn ich die Formel "*zu bezahl. Arbeitstage / monatliche Arbeitstage" wähle wird mir der komplette Lohn für den Monat abgezogen?!

Kann mir bitte jemand sagen, wie ich es schaffe dass er den Lohn für einen von z. B. acht Arbeitstagen kürzt und auch so die Entgelt-Meldung erstellt?

Vielen Dank im Voraus!

S.Jung
DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
204 Mal angesehen

Hallo,

für die Formel "Betrag * zu bezahl. Arbeitstage / monatl. Arb-Tage" ist es erforderlich, die Anwesenheit des Mitarbeiters mit dem Ausfallschlüssel "1 Zeitlohn" im Kalender zu buchen. Die entsprechende Arbeitszeit zieht sich Lohn und Gehalt aus der Regelmäßigen Arbeitszeit unter Stammdaten | Arbeitszeiten |Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

Optional können Sie auch im Kalender den Haken "Automatisches Erfassen der Anwesenheit:" setzen. So wird die Anwesenheit automatisch durch die Probe- bzw. Lohnabrechnung mit dem Ausfallschlüssel "1 Zeitlohn" gebucht.
Bitte beachten Sie bei dieser Variante, dass der Haken erst ab dem aktuellen Abrechnungsmonat gilt. Hinterlegen Sie die PK-Buchung für bereits abgerechnete Monate, muss die Zeitlohnbuchung für vergangene Monate manuell hinterlegt werden.

Freundliche Grüße

Michaela Riedel
Personalwirtschaft
DATEV eG

susannejung
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Vielen herzlichen Dank! Nächstes Mal frag ich gleich hier bevor ich verzweifle!

S.Jung
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letzte Antwort am 30.07.2018 11:57:49 von susannejung
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