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Krankengeld bei Fortsetzungskrankheit (gleiche Krankheit)

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letzte Antwort am 26.02.2019 16:15:46 von lohnetc
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jb_gkb
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Wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Krankheit länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist bekommt er ja Krankengeld.

Wenn dieser AN wegen der gleichen Krankheit in Zukunft immer wieder krankgeschrieben wird, übernimmt ja die Krankenkasse ohne erneute Lohnfortzahlung.

Muss ich das dann so schlüsseln, das ich mit Erhalt der AU direkt "Krankengeld" eingebe statt "Entgeltfortz. AU".

Oder gibts da bestimmte Vorgaben?

Danke + Gruß JB

lohnetc
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"immer wieder krankgeschrieben" soll heißen, das die Arbeitsunfähigkeit zeitweise durch tatsächliche Arbeitstage unterbrochen wird oder dass eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit nach der Sechs-Wochen-Frist vorliegt?

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fritzi57
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Hallo Herr Bröhl,

die Antwort ist "JA". Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer (AN) innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Krankengeldbezuges wegen der gleichen Krankheit nochmal Krank geschrieben wird.

Ob es da bestimmte Vorgaben gibt, ist mir nicht bekannt.

Ich würde es jedenfalls so machen.

Grüße

fritzi57

jb_gkb
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lohnetc​ soll heißen, das die Arbeitsunfähigkeit zeitweise durch tatsächliche Arbeitstage "unterbrochen" wird.

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lohnetc
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Wenn immer mal ein paar Tage gearbeitet wird und dann Krankheitstage mit demselben Krankheitsgrund folgen, ist natürlich nach dem 42. Tag immer Beginn+Ende der folgenden AU mit "Krankengeld" vorzubelegen.

Natürlich aber immer vorher die Krankenkasse fragen, ob nicht doch irgendein anderer Grund vorliegt (oder die Krankmeldung nicht innerhalb einer Woche vom AN dort eingereicht wurde oder ... oder ...)

Es besteht sonst die Gefahr, dass gezahlte Lohnfortzahlung nicht nach U1 erstattet wird oder der AN irgendwann anwaltlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nachfordert.

Lohnabrechnung kann manchmal ein A... sein

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letzte Antwort am 26.02.2019 16:15:46 von lohnetc
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