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Krankheit Minijob

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letzte Antwort am 08.09.2022 10:17:43 von Karin1
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Karin1
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe einen geringfügigen Minijobber mit 3 Krankheitstage. Diese habe ich auch in den Kalender eingetragen und auch abgerufen.

 

Folgender Hinweis kommt nun: Für den U1 Erstattungszeitraum...  werden laut Kalender 3,6 Ausfallstunden gemeldet. Zur Ermittlung des fortgezahlten Entgelts werden jedoch 0,0 voll erstattungsfähige Stunden abgerechnet. Prüfen sie die Eingabe....

 

Ist irgendwo etwas nicht hinterlegt?

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

DANKE

 

Gruß

Karin

JenKlaus
Einsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Der Hinweis kommt bei denjenigen, die nach Stunden bezahlt werden... heißt, die Krankstunden müssen gebucht werden und dafür in der gleichen Anzahl bei den bisher abgerechneten Zeitstunden ins Minus gebracht werden, sodass sich in Summe wieder die gleichen, vorher abgerechneten Stunden ergeben.

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cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 4
250 Mal angesehen

Haben Sie im Kalendarium die LA 1650 bei den erfassten Stunden eingetragen?

Karin1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
230 Mal angesehen

Ah, das war mein Fehler.

 

Habe die Stunden jetzt aufgeteilt in die "rein gearbeiteten" und die "Kranktage" mit LA 1650,

sodaß die 450,-- € wieder erreicht sind.

Hat funktioniert.

 

DANKE

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letzte Antwort am 08.09.2022 10:17:43 von Karin1
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