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Kurzarbeit, Geahltsumwandlung eBike Soll/Ist-Entgelt

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letzte Antwort am 03.11.2022 11:06:46 von TN
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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
963 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe einen AN, der hat in 08.22 44h KUG. Er hat eine Entgeltumwandlung für ein ebike. Diese wird im Ist-Entgelt abgezogen, im Soll-Entgelt nicht. Muss ich hier in der Lohnart in der Lasche KUG auf Berechnung des Soll-Entgelts (Betrag) umstellen?!

 

Und was ist mit der StammLA 811? Hier genauso?

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 8
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Guten Morgen,

 

ja, das gehört beides auch ins Soll-Entgelt.

 

Viele Grüße!

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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
912 Mal angesehen

@CVolz Vielen Dank für die Antwort!

 

Wo kann ich das nachlesen?

 

Wie kann man sich das erklären? Weil es zum laufenden Entgelt zählt?

 

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CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 8
897 Mal angesehen

Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt (einschließlich der Entgeltfortzahlung
bei Krankheit oder Urlaub), das der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ohne den
Arbeitsausfall vermindert um das Entgelt für Mehrarbeit in dem Anspruchszeitraum (Kalendermonat) bei Vollarbeit erzielt hätte, soweit dieser Verdienst
beitragspflichtige Einnahme im Sinne des SGB III (§§ 342 ff) ist und als Entgelt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen ist.

 

Quelle: Vorübergehende Regelungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der COVID-19-Pandemie (arbeitsagentur.de)

(Seite 13 der PDF).

 

 

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Diana_82
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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DANKE!!

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BSC
Beginner
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Nachricht 6 von 8
842 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich hab das gleiche Problem mit den Diensträdern. Leider haben wir die Lohnart falsch geschlüsselt, also nur "ohne Berechnung". Die Agentur hat uns geprüft und das als Fehler festgestellt. Die NB über Datev ist möglich. Habe ich bereist für 2021 durchgeführt. Nun zieht es den MA aber Unmengen als NB vom Lohn ab. Hat dieses Problem auch jemand? Ist das rechtlich überhaupt möglich? 

 

lg

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 8
817 Mal angesehen

Hallo,


durch die Nachberechnung und die rückwirkende Schlüsselung des Sollentgelts findet automatische eine neue Berechnung für das Kurzarbeitergeld statt. 
Nachberechnungen sind für das aktuelle und das Vorjahr möglich. 
Rechtlich können wir Sie nicht beraten.

Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit der Agentur für Arbeit. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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TN
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
797 Mal angesehen

Wir hier würden versuchen zu klären, wie die Sache zwischen KuG und

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html

in Einklang zu bringen ist.

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letzte Antwort am 03.11.2022 11:06:46 von TN
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