Guten Morgen liebe Community,
ich habe folgendes Problem, wo ich nicht weiter komme.
Ich habe einen Arbeitnehmer der kurzfristig beschäftigt ist.
Bei der Lohnsteuerbescheinigung wird in Zeile 28 jetzt ein Betrag abgedruckt, den ich nicht nachvollziehen kann.
Ich bitte Sie hierzu um Rat
vielen Dank im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1070272
In Zeile 28 muss der nach § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3d EStG berücksichtigte Teilbetrag der Vorsorgepauschale (ggf. die Mindestvorsorgepauschale in Höhe von 1.900 EUR jährlich bei Steuerklasse I, II, IV, V, VI oder 3.000,00 jährlich bei Steuerklasse III) für Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung und privaten Pflege-Pflichtversicherung aus laufendem Arbeitslohn und aus sonstigen Bezügen bescheinigt werden.
Zu sozialversicherungsfreien Arbeitnehmern zählen beispielsweise: