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L+G LSt-Anmeldung fehlgeschlagen

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letzte Antwort am 21.06.2019 13:05:58 von m_ki
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m_ki
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Wir sind zum 01.04.2019 von einem Fremdsystem (über Lohnbüro) zu L+G (selbst) gewechselt. Bin demzufolge auch noch Anfänger was L+G betrifft. Anstatt eine Systemwechsel Meldung zu machen, haben wurden im Fremdsystem alle Mitarbeiter abgemeldet (SV+LST) und bei L+G neu angemeldet.

Bei den SV-Meldungen klappte dies auch alles, aber die Lohnsteuer Anmeldung nicht bei jeden.

Bei 4 Mitarbeitern kommt immer wieder die Meldung:

Fehler #LN09236

Elektronische Lohnsteuerkarte (552020203): Die Anmeldung des Mitarbeiters war nicht erfolgreich, da der Mitarbeiter bereits

angemeldet ist. Bitte prüfen Sie den Sachverhalt und führen ggf. eine Systemwechselmeldung für den Mitarbeiter durch

(Mandantenebene | Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | Anmeldung | Elektr. Lohnsteuerkarte). Weitere

Informationen hierzu finden Sie in der Informations-Datenbank im Dokument 1002236.

aber wieso nur bei den 4 und nicht bei den anderen 85?! Nachdem ich mich durch die Community gelesen hatte, habe ich auch schon versucht die Anmeldung mit dem Meldebeginn von heute zu senden, kam auch wieder diese Fehler-Meldung. Nun bin ich unschlüssig, ob ich jetzt doch diese Systemwechsel Meldung machen soll oder nicht. Was bedeutet das letztendlich für die Lohnsteuer-Bescheinigung am Jahresende?

Die Mitarbeiter haben ja für Jan-März 2019 schon eine Meldung bekommen (vom Fremdsystem)

Nach der ersten Abrechnung (April) dachte ich, na dann sind sie wahrscheinlich schon angemeldet und es geht schon seinen Gang. Aber jetzt nach der 2. Abrechnung (Mai) bin ich verunsichert, da in den Statusübersichten ELSTAM bei den 4 Mitarbeitern drin steht "fehlerhafte RM"

Wie kann ich das Problem lösen?

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andreas_briefs
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Hallo Frau K.,

die Fehlermeldung #LN09236 bzw. (552020203) deutet darauf hin, dass bei der ELStAM-Abmeldung durch das vorherige Lohnbüro bei den 4 Mitarbeitern nicht erfolgreich war. Dort müssten dann auch entsprechende Protokolle vorliegen.

Beste Grüße

Andreas Briefs

m_ki
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Ich habe aber für alle 4 Mitarbeiter eine Elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Somit ist die Abmeldung doch erfolgt und laut Protokoll sind auch alle abgemeldet.

Das komische ist auch, es sind genau die ersten 4 Mitarbeiter laut Personalnummer

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andreas_briefs
Fachmann
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Hallo Frau K.,

ELStAM und die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung sind zwei getrennte Verfahren, weshalb das Vorliegen der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht bedeutet, dass bei ELStAM alles glatt durchgelaufen ist.

Beste Grüße

Andreas Briefs

m_ki
Beginner
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Im Protokoll steht allerdings das alle Mitarbeiter abgemeldet sind, auch diese 4

darum versteh ich es ja nicht

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

wie von andreas_briefs bereits beschrieben, hier nochmal kurz zusammengefasst:

1) Eine Anmeldung am ELStAM-Verfahren kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Mitarbeiter über das vorherige System korrekt abgemeldet wurde.

Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie bei jedem Versuch der Neuanmeldung den Hinweis, dass der Mitarbeiter bereits angemeldet ist und eine Ummeldung erforderlich ist.
Bitte prüfen Sie hier nochmals die Protokolle aus dem vorherigen System. Eventuell sind hier noch weitere Informationen vermerkt.

Alternativ können Sie auch eine Ummeldung für diese 4 Mitarbeiter auf Mandantenebene unter Abrechnung l Wechsel Entgeltabrechnungssystem l Anmeldung l Elektronische Lohnsteuerkarte… zum 01.06.2019 durchführen - eine Rückmeldung der Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie dann ab diesem Zeitpunkt.

2) Die Anmeldungen und Rückmeldungen aus dem ELStAM-Verfahren haben keine Auswirkung auf die Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung.
Auch wenn eine Anmeldung zum ELStAM-Verfahren erst zum 01.06.2019 vorliegt, so kann die Lohnsteuerbescheinigung trotzdem ab 01.04.2019 generiert werden.

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
m_ki
Beginner
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Vielen Dank, so werde ich es machen.

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letzte Antwort am 21.06.2019 13:05:58 von m_ki
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