Betriebsveranstaltung: Freibetrag von 110 € wird überschritten, AG übernimmt die pauschlierte LSt: wie gebe ich das ein?
Guten Morgen Frau Schächtele,
Sie können die berechneten Beträge wie folgt eintragen:
Mandantendaten -> Steuer -> Allgemeine Daten -> Register "Nebenbuchführung".
Die Beträge werden aber nicht auf dem Buchungsbeleg ausgegeben.
Deshalb muss der Buchhalter die Beträge manuell in der Buchhaltung verbuchen, damit bei der Abbuchung der Lohnsteuer das Verbindlichkeitskonto wieder auf 0 € aufgeht.
Gruß
Björn Niggemann
Guten Morgen Herr Niggemann,
vielen Dank!
Das hatte ich auch schon gesehen, war aber überhaupt nicht sicher, ob das richtig ist!
Liebe Grüße
Eliza Schächtele
Hallo zusammen,
das nicht erfolgende "automatische Verbuchen" der Steuerbeträge aus der Nebenbuchführung ist zuvorderst eine reine Vorsichtsmassnahme, da etliche Unternehmen darüber die Zusammenführung getrennter Abrechnungskreise (z.B. läuft die Geschäftsleitung aus Gründen der "Geheimhaltung" unter einem anderen Ordnungsbegriff) manuell organisiert haben. Für den anderen Ordnungsbegriff gibt es dann üblicherweise eine eigene Buchungsliste, mit deren Inhalt die einbehaltene LSt vollumfänglich verbucht ist.
Wenn hier nun die Nebenbuchführung auch noch mal Buchungen erzeugen würde, käme es insoweit zu einer doppelten Verbuchung, was ja auch nicht sinnvoll ist.
Darüber hinaus wäre momentan - selbst wenn alle Anwender die vorgenannten Fallkonstellationen "sauber" über die Konsolidierungsfunktion lösen würden - trotzdem keine sichere Verbuchung möglich, da z.B. die enthaltene §37b-Steuer auf diverse eigene Konten (z.B. Konto 6612 und/oder 6622 im SKR04) laufen müsste. Wir haben aber aktuell in der Registerkarte (egal ob LODAS oder LuG) nur ein Sammel-Feld zur Verfügung.
Grüße
R.Hein