Hallo, ich habe ein Problem bei einem Mandanten im Baunebengewerbe (GaLa-Bau) und hier speziell mit dem Arbeitszeitkonto. Ich vermute , dass noch irgendeine Einstellung falsch ist, bekomme aber einfach nicht heraus, welche das sein soll.
Normalerweise ist es so, dass die Mitarbeiter monatlich 169,65 Stunden bezahlt bekommen sollen, egal ob Sie Überstunden oder Minusstunden machen. Eingestellt ist beim Arbeitszeitkonto Ausgleichskonto Baugewerbe (Monatslohn). Jetzt hat ein Mitarbeiter im Februar eine Woche Urlaub (39,0 Stunden) gehabt und danach 113,41 Stunden gearbeitet, abgerechnet werden ihm 152,41 Stunden und nicht die Mindeststunden von 169,65 Stunden.
Es gibt noch einen weiteren Mitarbeiter, dieser hat im Februar neu angefangen (01.02.), er bekommt die 169,65 Stunden abgerechnet, seine Überstunden werden im Arbeitszeitkonto angespart.
Ein weiterer Mitarbeiter hat am 05.02. seine Arbeit aufgenommen, dieser bekommt ebenfalls 169,65 Stunden abgerechnet, wobei ich das wiederum unlogisch finde, der müsste doch, aufgrund des Beginns am 05.02., anteilig weniger abgerechnet bekommen. Oder nicht?
Kann mir dazu bitte jemand helfen...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Katta3003 schrieb:Jetzt hat ein Mitarbeiter im Februar eine Woche Urlaub (39,0 Stunden) gehabt und danach 113,41 Stunden gearbeitet, abgerechnet werden ihm 152,41 Stunden und nicht die Mindeststunden von 169,65 Stunden.
Hat er noch AZK-Guthaben? Ansonsten kannst du ja auch eine untere Grenze für das AZK einstellen. Wenn er z.B. maximal 39 Stunden ins Minus kommen darf und die schon erreicht hat, gibt die Automatik keine weiteren Stunden frei.
Hallo und nochmal vielen Dank für deine Antwort, ich glaube, du meintest das Richtige, ich konnte aber dennoch nicht herausfinden, an welcher Einstellung es lag.
Ich habe mich direkt an die DATEV gewendet und dort hat man mir hervorragend und sehr schnell geholfen.
Ich hatte in Mandantendaten > Arbeitszeiten > Arbeitszeitkonto die Untergrenze gemeint:
Woran lag's denn bei dir?