abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS Beitragsbemessungsgrenze überschritten - 2 Beschäftigungen

6
letzte Antwort am 19.05.2021 10:58:31 von itreptau
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
774 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

wir rechnen einen AN ab, der in seinem 1. Beschäftigungsverhältnis über der Beitragsbemessungsgrenze verdient.

(Die Abrechnung wird nicht durch uns durchgeführt).

 

Die Nebenbeschäftigung wird bei uns durchgeführt und bei uns abgerechnet.

 

Gilt hier auch die Beitragsbemessungsgrenze? Und wenn ja, wie muss ich den AN schlüsseln?

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 7
768 Mal angesehen

Hallo,

 

Datev bietet das Nachschlagewerk LexInform an (in jedem Programm oben in der Menüleiste bei den anderen Bildchen). Wenn Sie das öffnen und die Schlagworte Lodas Mehrfachbeschäftigung eingeben, erscheint als erstes Dokument die Nr. 1070426. Schauen Sie da in Kapitel 2.6 🙂

LG
VM
0 Kudos
J_B
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
765 Mal angesehen

Hallo,

 

wie ist denn der Arbeitnehmer bei Ihnen angestellt? Sozialversicherungspflichtig oder als geringfügig Beschäftigter?

 

Wenn als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer hilft Ihnen dieses Dokument:
Mehrfachbeschäftigung

Wenn als geringfügig Beschäftigter müssen Sie nichts tun.

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
0 Kudos
isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 7
757 Mal angesehen

Hallo,

 

das möchte ich gerade herausfinden - was besser ist für den AN. Entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche geringfügige Beschäftigung. Es handelt sich hier um eine Vergütung einer Stiftungsvorstandstätigkeit.

 

Die geringfügige Beschäftigung wäre für mich zumindest schneller zu bearbeiten 🙂

0 Kudos
isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
749 Mal angesehen

Hallo, 

 

danke für die Antwort!

 

Ich habe noch eine Frage, vielleicht ist die auch doof...Tut mir leid.

 

Der AN ist in seinem ersten Arbeitsverhältnis folgendermaßen geschlüsselt: 9111

 

Übernehme ich das? Oder wäre 1111 richtig? 

 

 

0 Kudos
isabel
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
724 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

also der AN wünscht eine Einmalzahlung seiner Vergütung und keine geringfügige Beschäftigung und keine monatliche Auszahlung über 450 €.

 

Ich habe ihn jetzt also mit LSt.-Kl 6 angelegt, den monatlichen Festbezug ausgewählt, das Entgelt in der Hauptbeschäftigung eingegeben. 

 

Wie muss die SV-Schlüsselung erfolgen? Weiß das jemand? Analog zum 1. Beschäftigungsverhältnis?

0 Kudos
itreptau
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
678 Mal angesehen

Hallo Isabel,

 

wenn Du den Arbeitnehmer noch einmal anlegst, dann geh in Mehrfachbeschäftigung und gib das Gehalt aus dem ersten Arbeitsverhältnis ein. Bei dem zweiten machst Du das gleiche, dann rechnen beide nur einen Teil ab, der gesamt auf die Beitragsbemessungsgrenze kommt.

 

Arbeitslosenversicherung braucht er bei seinem zweiten Job nicht.

 

 

LG

 

Sabine

0 Kudos
6
letzte Antwort am 19.05.2021 10:58:31 von itreptau
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage