Guten Tag,
wir benötigen Hilfe zum Thema Bezugsmonate KUG aus Vorsystem erfassen bei Systemwechsel zum Jahreswechsel von einem Fremdsystem zu LODAS.
Wir haben ab Januar 2021 die Abrechnung eines Mandanten übernommen, der bereits seit März 2020 Kurzarbeitergeld bezogen hat und es somit viele Mitarbeiter gibt, die in den Genuss des erhöhten Kurzarbeitergeldes kommen.
Nun haben wir schon herausgefunden, dass es in LODAS die Möglichkeit gibt die Anzahl der Bezugsmonate aus einem Vorsystem zu erfassen unter Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | Kurzarbeit im Feld Anzahl Bezugsmonate Vorsystem.
Nun die Frage: Muss die Anzahl der Bezugsmonate aus dem Vorsystem im Bearbeitungsmonat 01/2021 erfasst werden oder muss ein Vortragsmonat erstellt werden und die Bezugsmonate im Bearbeitungsmonat 12/2020 erfasst werden? Das Hilfsdokument behandelt leider nur den unterjährigen Systemwechsel.
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Lohnabrechnung_2021,
ich habe den selben Fall und ich habe auch schon in der DATEV Hilfe und LexInfo recherchiert.
Meiner Meinung nach, kann man keine Lohnkonto-Ergebniswerte vortragen, da das nur für einen unterjährigen Systemwechsel relevant ist, um so die Lohnsteuerbescheinigungen/SV-Meldungen (Jahresmeldungen/Abmeldunge etc.) vollständig zu erzeugen.
Ich habe mich dafür entschieden unter Personaldaten/Kurzarbeit --> Im Feld "Abweichende Anzahl Bezugsmonate" den aktuell richtigen Wert einzutragen.
Das muss man in jedem Monat für jeden Mitarbeiter erneut eintragen, soweit ich das verstanden habe.
Ich habe mir aus den Jahreslohnkonten 2020 der Mitarbeiter, die KUG Monate herausgesucht und führe nun auf einer eigenen Übersicht die Anzahl der Bezugsmonate weiter bis Dezember 2021.
Als Beispiel:
März 2020 KUG Monat(1)
April 2020 KUG Monat(2)
Dezember 2020 KUG Monat(3)
Januar 2021 KUG Monat(4)
jeweiliger Mitarbeiter Personaldaten/Kurzarbeit --> Im Feld "Abweichende Anzahl Bezugsmonate" 4 eintragen.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Beste Grüße von der Ostsee
Vielen Dank für die hilfreiche und ausführliche Antwort.
Ich habe es schon fast vermutet, dass es über die von mir geschilderte Variante nicht funktionieren wird wie gewünscht.
Ich werde es nun auch so eintragen wie von Dir/Ihnen beschrieben, also unter Personaldaten | Kurzarbeit im Feld "Abweichende Anzahl Bezugsmonate" den für Januar korrekten Bezugsmonat erfassen.
Mir ist nur noch nicht ganz klar, ob LODAS dann, wenn ich für Januar 2021 die aktuelle Anzahl an Bezugsmonaten manuell eintrage, ab nächsten Monat (also Februar 2021) wieder automatisch die Bezugsmonate weiterzählt (unter Berücksichtigung der Zahl von Januar) oder ob man dann in jedem Monat die entsprechend korrekte Zahl manuell eintragen muss.
Es wäre natürlich schön, wenn die sonst ja automatisch ablaufende Zählung der KUG-Monate seit März 2020 nach solch einem manuellen Eintrag wieder fortgeführt würde, da es die Überwachungsarbeit für den Rest des Jahres erheblich erleichtern würde. 🙂
Guten Morgen,
ich habe es so verstanden, dass in jedem Monat der abweichende Bezugsmonat erneut eingegeben werden muss.
Ob eine programmgesteuerte Aufzählung mitläuft, kann im Folgemonat einfach mal getestet werden 😉
Es steht ganz oben auf meiner To-do Liste 😄
Hallo Community,
die Eingabe im Feld Abweichende Anzahl Bezugsmonate ersetzt die automatische Ermittlung des Bezugsmonates für den jeweiligen Abrechnungsmonat.
Wird im Folgemonat weiter Kug abgerechnet, wird der Bezugsmonat weitergezählt. Es muss keine zusätzliche Eingabe erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Frohmeyer,
Hallo Community,
das mit den Bezugsmonaten unter abweichende Anzahl der Monate hat super geklappt. Jetzt habe ich aber noch andere Fragen.
1. Wir haben auch im Januar vom Fremdsystem übernommen und ich habe die Bezugsmonate unter abweichende Anzahl eingegeben. Würde es Sinn machen, ab Februar trotzdem die Vortragswerte vortragen? Der Mandant wird sicherlich noch paar Monate in Kurzarbeit bleiben und es sind ca. 80 Mitarbeiter. Oder einfach weiter laufen lassen, da bereits unter abweichende Anzahl Bezugsmonate die Monate aus dem Fremdsystem vorgetragen wurden? Was ist der Unterschied in diesem Fall zwischen den Vortragswerten und der Erfassung der abweichenden Bezugsmonate?
2. Es handelt sich alles um Gehaltsempfänger. Im Fremdsystem wurde nicht mit der Berechnungsgrundlage 173,33 Stunden gerechnet, sondern mit 174,00 Stunden. Ich hatte im Januar unter Monatslohn 174,00 Sollstunden eingetragen und bei den jeweiligen Mitarbeitern die entsprechenden Monatsstunden z. B. bei. 30 Stunden dementsprechend 130,50 Stunden. Da die Übernahme recht spät erfolgte und alles fertig werden musste. Jetzt frage ich mich, ob das alles so richtig war.
Leider hat der Mandant fast ausschließlich Teilzeit Beschäftigte. Muss ich jetzt jeden Monat also Februar, März usw. unter Monatsstunden Sollstunden 174,00 Stunden und bei den Mitarbeitern jeweils die 130,50 Stunden eintragen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Hallo,
zu 1.
Ihre Erfassung ist korrekt.
Die Erfassung im Feld Anzahl Bezugsmonate Vorsystem unter Personaldaten | Lohnkonto Ergebniswerte | Kurzarbeit ist notwendig:
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1008704 unter Punkt 3.4.3 Bezugsmonate als Vortragswert erfassen.
zu 2.
Wenn Sie für einen Festbezugsempfänger für die Gehaltskürzung nicht die wöchentliche Arbeitszeit heranziehen möchten, dann erfassen Sie monatlich die tarifliche oder betrieblich vereinbarte monatliche Arbeitszeit, die ohne Kurzarbeit gearbeitet worden wäre unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit.
Um die Gehaltskürzung mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorzunehmen, aktivieren Sie unter Mandantendaten | Monatslohn in der Gruppe unbezahlte Ausfallzeiten den Schaltknopf feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG