Hallo Liebe Community,
ich hab einen Fehler bei Lodas den ich einfach nicht verstehe.
Also ich habe einen Angestellten der schon länger im Krankengeld Bezug ist, um genau zu sein seit 11/17!
Bisher kam ein EEL-Meldung ohne Probleme und alles war ok.
Jetzt im Januar sagt er mir :
Meldezeitraum 08.01.2019- 20.02.2019 EEL: Die EEL-Meldung kann nicht erstellt werden. Der zu meldende Entgeltabrechnungszeitraum wurde nicht über DATEV abgerechnet. Bitte erstellen Sie die ELL-Meldung mit SV-net.
Was ist da schief gelaufen?
Die Fehlzeit wurde exakt wie die davon erfasst, was kann da los sein?
Rechnet DATEV irgendwann nicht mehr ab? Gibt es da eine Grenze? Wenn ja warum?
LG
Natalie Kretschmer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kretschmer,
DATEV greift bei EEL-Bescheinigungen nur auf die Zeiträume zurück, die auch nachberechnet werden können, also das aktuelle Jahr und das Vorjahr. Für Abrechnungen ab Januar 2019 also max. bis Januar 2018.
Aber mal eine andere Frage: Warum muss denn regelmäßig eine neue EEL-Bescheinigung erstellt werden, wenn der Mitarbeiter seit 2017 in Krankengeldbezug ist? Normalerweise wird diese doch nur bei Beginn der Krankengeldzahlung erstellt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ah okay das wusste ich nicht. Das erklärt ja das Problem Danke.
Naja wenn ich das nicht weiterhin eingebe in den Fehlzeiten wird wieder Gehalt abgerechnet und da ich immer wieder für 3-6 Wochen weise eine neue Krankmeldung bekomme trage ich diese immer wieder ein.
Oder ist das falsch?!?! Wie soll das Programm denn sonst wissen das diese Person weiterhin krank ist?
LG
Natalie Kretschmer
Hallo Frau Kretschmer,
wenn die nächste Folgebescheinigung kommt wird das Ende der bisherigen Fehlzeit einfach geändert, so dass dies als EINE Fehlzeit enthalten ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Oh je ok dann mach ich das die ganze Zeit schon falsch
Also ist das so total falsch?
Und müsste eigentlich alles in einer Zeile stehen mit dem Beginn und dann einfach immer das Ende bearbeiten?
Hallo Frau Kretschmer,
grundsätzlich ja. Das würde ich jetzt aber nicht rückwirkend ändern, sondern jetzt nur den letzten Eintrag entsprechend verlängern.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Da hat sich jemand viel zu viel (und leider auch "falsche") Arbeit gemacht. Ab dem 02.11.17 würde ich das Endedatum offen lassen und das erst dann ein Enddatum eintragen, wenn der MA wirklich wieder die Arbeit aufgenommen hat. Handelt es sich um Baulohn? (Und gelten da andere Regelungen???)
Ja das weiß ich jetzt leider auch
Hab das noch nie so gehört.
Also mal ganz doof für mich, wenn einer wieder über die normale AAG Zeit kommt trage ich dann einfach das Anfangsdatum vom EEL ein und lasse es offen bis ich keine Krankmeldungen mehr bekomme?
Ne kein Baulohn zum Glück
Also mal ganz doof für mich, wenn einer wieder über die normale AAG Zeit kommt trage ich dann einfach das Anfangsdatum vom EEL ein und lasse es offen bis ich keine Krankmeldungen mehr bekomme?
Ja.
Und auch innerhalb der AAG-Zeit sollten Sie etwas ändern:
Bei Folgebescheinigungen sollten Sie das Ende-Datum ändern und nicht einen neuen Eintrag vornehmen. LODAS erkennt, dass es sich um eine Änderung handelt und berücksichtigt dies bei den Erstattungsbeträgen.
Zusätzlich wird so automatisch der 6 Wochen-Zeitraum überwacht und Sie erhalten ein Hinweisfenster, wenn 6 Wochen überschritten werden.
Oh je dann mach ich ja echt alles falsch seit Jahren
Das demotiviert einen jetzt schon sehr.
Naja gut ab jetzt weiß ich Bescheid und werde keine neuen Einträge mehr vornehmen und einfach das Ende bei EEL offen lassen und bei AAG einfach das Ende immer Überschreiben!
Danke an alle fürs Augen öffnen und aufklären
Ich bekomme den gleichen Fehler (Sv-Net) obwohl ich noch in der NB-Frist bin: 2022 NB auf 2021!!! Was ist zu erfassen?
Hallo,
liegen die letzten zu meldenden 3 Zeiträume im Vorvorjahr - also 2020 - kann keine EEL-Meldung erstellt werden und Sie erhalten diesen Hinweis im Fehlerprotokoll. Die EEL-Bescheinigung muss manuell über sv.net erstellt werden.