Hallo Community,
der Jahreswechsel 2023/2024 mit seinen alljährlichen Neuerungen und Herausforderungen steht vor der Tür.
Damit ihr Euch bereits jetzt für den Jahreswechsel gut vorbereiten könnt, haben wir einige Informationen aufbereitet und zusammengefasst.
Bereitstellung der Jahreswechsel-Version 12.7 von LODAS
Die Jahreswechsel-Versionen von LODAS classic / comfort stehen voraussichtlich am Freitag, 29.12.2023 ab 18:15 Uhr per DFÜ bereit.
Update:Jahreswechsel-Versionen stehen bereit
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.
Abrechnung Januar 2024
Ab heute (12.12.2023) ist im Rechenzentrum die Abrechnung 01/2024 möglich.
Bitte beachtet, dass die aktuelle Programmversion noch nicht alle gesetzlichen Änderungen für das neue Jahr enthält. Es könnte dadurch ggf. eine Wiederabrechnung 01/2024 notwendig sein.
Jahreswechsel-Vorbereitungen treffen
Alle notwendigen Informationen zum Jahreswechsel sowie zu den gesetzlichen Neuerungen und deren
Umsetzung findet Ihr auf der folgenden Seite zusammengefasst:
Jahreswechsel Personalwirtschaft
Weitere hilfreiche Informationen zur Unterstützung findet Ihr in den folgenden Dokumenten:
Dokument 1090001 – Checkliste für den Jahreswechsel mit LODAS
Dokument 1011662 – Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft
Das (Schulungs-)Angebot zum Jahreswechsel ist hier aufgelistet.
Gesetzliche Änderungen in LODAS 12.7
Implementierung neuer PAP
Der neue Programmablaufplan (PAP) für die Berechnung der Steuer 2024 ist im Rechenzentrum hinterlegt. Die neue Berechnung ist ab heute (12.12.2023) für die Abrechnung Januar 2024 hinterlegt.
Erhöhung Grenzen für Minijob und Midijob
Ab dem 01.01.2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 €.
Dadurch verändern sich auch die Verdienstgrenzen für Minijob und Midijob.
Die Bestandsschutzregelung endet am 31.12.2023. Ab Januar 2024 müssen diese Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.
DEÜV – Neue Meldegründe für Elternzeit
Ab dem 01.01.2024 gibt es die zwei neuen DEÜV-Abgabegründe 17 und 37. Mit diesen Meldungen wird der Beginn und das Ende der Elternzeit an die zuständige Krankenkasse gemeldet.
Die Meldepflicht entsteht für Elternzeiten, die ab dem 01.01.2024 beginnen.
Weitere Informationen sind rechtzeitig in den Dokumenten zu finden:
Dokument 1031774 – DEÜV-Meldungen
Dokument 1021680 – Mutterschutz und Elternzeit
Neuerungen im Zahlstellen-Meldeverfahren
Durch die Umstellung auf die neue Datensatzversion ergeben sich ab 2024 Änderungen im Zahlstellen-Meldeverfahren für Versorgungsbezugsempfänger. Aufgrund der Neuerungen ist zu prüfen, ob bei Ihren Versorgungsbezugsempfängern eine Änderung in den Stammdaten erforderlich ist.
Ausführliche Informationen findet Ihr mit der Jahreswechsel-Version 12.7 direkt in der LODAS Brennpunktmaske oder in den Dokumenten:
Dokument 1033067 – Versorgungsbezüge, DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren – Hintergrund
Dokument 5303396 – Versorgungsbezüge, DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) – Beispiele für LODAS
Weitere gesetzliche und funktionale Änderungen zur Version 12.7 findet Ihr bei DATEV MyUpdates:
• Neuerungen in LODAS classic
• Neuerungen in LODAS comfort
KEA-Verfahren (elektronische Übermittlung der KuG-Leistungsanträge)
Über die Umsetzung von KEA halten wir Euch in folgendem Beitrag auf dem Laufenden:
Informationen zum KEA-Verfahren
Neue Dokumente zum Thema Mandantenübertrag
Unsere Dokumente zum Thema Mandantenübertrag wurden neu überarbeitet.
Im Dokument 1027991 – Mandantenübertrag: Das richtige Dokument finden erhaltet Ihr ab sofort
Informationen zu den verschiedenen Arten des Mandantenübertrages.
Über die entsprechenden Links werdet Ihr zum zutreffenden Dokument geführt.
Digitaler Lohnnachweis und UV-Stammdatenabruf
Im Abrechnungsmonat 12/2023 steht wieder die Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweis an.
Die automatische Stammdatenabfrage für 2024 ist am 1. November 2023 gestartet.
Bitte prüft anhand des Übernahmeprotokolls oder in den hinterlegten Stammdaten, ob die Rückmeldung
für 2024 bereits vorliegt.
Falls die Abfrage noch nicht erfolgt ist, prüft die Ursachen im Dokument 1007826 - Checkliste: War die automatische Abfrage Stammdaten Unfallversicherung erfolgreich?
💡Infoservice
Der Infoservice zum Jahreswechsel wird voraussichtlich am 29.12.2023 versendet.
Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche und funktionale Änderungen für die Lohnabrechnung.
Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.
Wir wünschen Euch und Euren Familien einen guten Rutsch ins neue Jahr🚀 und alles Gute und viel Gesundheit für 2024🍀.
Euer Community-Team PWS
Liebe @Julia_Nagengast ,
ich habe bei mir jetzt die aktuelle Version 12.7 in Lodas installiert. Dort wollte ich einen Versorgungsbezug als Waisenleistung kennzeichnen, aber leider ist das Feld bei der PNR grau hinterlegt, sodass ich hier gar keine Änderung vornehmen kann.
Viele Grüße,
Anja
Hallo Anja Randt,
ab 01.01.2024 ist für folgende Versorgungsbezüge anzugeben, ob es sich bei dem Versorgungsbezug um eine Waisenleistung handelt, die eine Krankenversicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 11b SGB V auslösen kann:
* Versorgung aus öffentl./rechtl. Dienstverhältnis (§229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
* Rente der Versicherungs-/Versorgungseinrichtungen für Angehörige (§229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)
* Rente/Landabgabenrenten nach dem ALG (§229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)
Wählen Sie daher vorab im Feld "Art des Versorgungsbezugs" eine der drei Möglichkeiten aus.