Hallo in die Runde,
auf Grund eines Arbeitsgerichtsurteils muss ich rückwirkend für das Jahr 2015 drei Arbeitstage nachbezahlen. Nun ist mir bewusst, dass ich das technisch nur bis 01/2016 kann. Hat jemand Erfahrung mit so etwas und könnte mir einen Tipp geben, wie ich das löse?
Besten Dank im Voraus für die Hilfe
Viele Grüße
J.Demmer
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Vielen Dank für die Antwort Herr Hecker.
Viele Grüße
J. Demmer