Unser Fall:
Wir haben einen Mitarbeiter (Stundenlohnempfänger), der nach dem 6-wöchigen Lohnfortzahlungszeitraums einen freiwilligen Zuschuss zum Krankengeld vom AG erhalten soll, um finanzielle Nachteile ausgleichen.
Welche Stammlohnart kann ich dafür verwenden? (Sozialversicherungsfrei aber Lohnsteuerpflichtig)
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Lohnart 200 - Steuerpflichtig und SV Frei
Alles was sie dem Arbeitnehmer während der Zahlung von Krankengeld zukommen lassen (um evt. finanzielle Nachteile auszugleichen), wird dem AN von der Krankenkasse vom Krankengeld gekürzt...
Hallo Frau Haile,
wie kommen Sie denn zu dieser Ansicht?
Ich empfehle einmal die Lektüre des Dokuments Krankengeldzuschüsse .
Viele Grüße
Uwe Lutz
Das ist nicht korrekt. Es ist möglich einen Zuschuss zum Krankengeld zu gewähren. Voraussetzung für eine Beitragsfreiheit ist, dass Krankengeld und Zuschuss das vorherige Nettoeinkommen nicht überschreiten. Und selbst da gibt es eine Toleranzgrenze von 50,00 EUR (soweit ich weiss)
Die Stammlohnart 200 ist SV-pflichtig
Ich denke, es war gemeint diese Stammlohnart zu wählen und dann entsprechend auf SV-frei zu ändern.
Guten Morgen,
vom Dokument, was Herr Lutz Ihnen bereits empfahl, kommen Sie weiter zu einem Dokument mit Hilfestellungen zu Ihrer Thematik in Lodas:
Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung (Beispiele für LODAS)
Hier müssten Sie alle notwendigen Hinweise und Lohnarten finden.
Viele Grüße
T. Reich
Ich möchte keine Stammlohnart von Lodas überschreiben und aus einer SV-pflichtigen LA eine SV-freie machen.
Aber danke
Vielen Dank für den Tip! Das ist genau das was ich brauche.
Hier die Lösung:
2 Krankengeldzuschuss durch den Arbeitgeber - Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme eines kompletten Monats
Herr Muster erhält seit dem 04.05.JJJJ Entgeltfortzahlung. Ab 15.06.JJJJ bezieht er Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ab Juli einen Zuschuss zum Krankengeld in Höhe von monatlich 250,00 EUR.
Details zum Entgelt:
Gehalt monatlich
2.000,00 EUR
Weihnachtsgeld jährlich im November (keine weiteren Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten)
1.000,00 EUR
Wählen Sie Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten und erfassen Sie in der Tabelle die Fehlzeit.
Hinweis: Nähere Informationen zur korrekten Erfassung von Fehlzeiten und Abwicklung der Entgeltersatzleistung finden Sie im Dokument: Entgeltersatzleistung (EEL) – Umsetzung in LODAS (Dok.-Nr. 1021811)
Erfassen Sie in der Registerkarte Weitergewährte AG-Leistungen im Feld Weitergew. AG Leistung brutto den Monatswert in Höhe von (Beispiel: 250,00 EUR).
Aus Datenschutzgründen sollte eine Rückmeldung nur erfolgen, sofern das vom Arbeitgeber weitergezahlte laufende Entgelt 50,00 EUR übersteigt oder wenn eine Nettoaufstockung gezahlt wird.
Nach der Datenübermittlung der Entgeltbescheinigung meldet die Krankenkasse daraufhin die Höhe der Entgeltersatzleistung (tägl. Netto-Sozialleistung) elektronisch zurück. Die Angaben zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme gemäß §23c SGB IV (tägl. Netto-Sozialleistung und das Vergleichs Netto-Entgelt) werden ab der Jahreswechsel-Version von LODAS automatisch übernommen.
Die von der Krankenkasse zurückgemeldeten Daten können Sie auch unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten - Rückmeld. zu EEL einsehen.
Gibt es auch eine Möglichkeit, dies auch über eine LA mit Nettowerten rechnen zu lassen?
Hintergrund bei uns ist die Überlegung im Falle eines Kinder-Krankengeldbezugs Zuschüsse zu zahlen, sodass der MA im Ergebnis die gleiche Netto-Auszahlung hat.
In den Dokumenten ist grundsätzlich nur von Brutto-Werten die Rede.
Hallo Herr Junkes,
wenn Sie den Zuschuss so zahlen, dass der Nettobetrag ohne (Kinder-)Krankengeld nicht überschritten wird, müssen Sie dies gar nicht über die Registerkarte "weitergewährte AG-Leistungen" erfassen. Dort sind nur dann Beträge zu erfassen, wenn das bisherige Nettoentgelt überschritten wird.
In Ihrem Fall können Sie den Zuschuss über eine Lohnart erfassen, in der Sie z.B. die Stammlohnart 230 (Nettobezug monatlich) nutzen. Sie müssen diese dann allerdings auf "nur steuerpflichtig" ändern, da hierauf keine Sozialversicherung anfällt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
ist es korrekt, dass die LA die SV Beiträge nicht von dem erfassten Betrag ermittelt sondern nur von einem verminderten Betrag? evtl eine doofe Frage, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch. Danke.
sorry, FREIBETRAG!!! also nur die Diff. Laut sprechen hilft...