Hallo zusammen,
ich habe den Fall, dass eine Mitarbeiterin im September 2023 ausgesteuert wurde, weil sie Langzeitkrank ist. Jetzt hat sie zum 31.07.2024 gekündigt, weil sie sich nicht mehr in der Lage fühlt, wieder zu arbeiten. Sie bekommt jetzt Urlaub ausbezahlt. Ich habe die Lohnart 4060 bei L+G genommen und es ist schon richtig, dass es sv-und stfrei ist, oder?
Oder muss ich speziell was beachten und was in Altjahre zurückrechnen? Ich komme nur bis 01/2023 zurück und sie ist seit 17.03.2022 krank.
Viele Dank für eure Hilfe!
Hallo,
wenn diese Urlaubsabgeltung im aktuellen Jahr abgerechnet wird, ist sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Es liegen durch die Aussteuerung seit 09/2023 keine Steuer- und SV-Tage vor. Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn für die steuerliche Behandlung der jährlichen Bezüge liegt bei 0 Euro.
Nachberechnungen sind in LODAS und Lohn und Gehalt für das jeweils aktuelle Jahr und das Vorjahr möglich. Nachberechnungen für weiter zurückliegende Jahre sind nicht möglich.
Wir können rechtlich nicht beurteilen, mit welchem Zuordnungsmonat die Urlaubsabgeltung abzurechnen ist.
Haben Sie ab der Aussteuerung in 09/2023 den Ausfallschlüssel "KE - Krankengeldende (nach 78 Wochen)" mit der Unterbrechung "ja, Monatsfrist" gebucht? Falls ja, gibt es für einen Monat SV-Tage. Wenn die Urlaubsabgeltung in das Vorjahr nachberechnet wird, entsteht SV-Pflicht.
Mit dem Ausfallschlüssel "KA - Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug" entstehen keine SV-Tage. Der Mitarbeiter ist durchgängig in Unterbrechung. Daher wird auch bei einer Nachberechnung in das Vorjahr die Urlaubsabgeltung frei abgerechnet.
Urlaubsabgeltung ist im Austrittsmonat zu erfassen. Steuerfrei sollte es nicht sein, aber wahrscheinlich unter dem Grundfreibetrag liegen, weshalb LSt 0 € beträgt. Wegen fehlende SV-Tage ist die Urlaubsabgeltung sv-frei. Somit Brutto = Netto.