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Lodas BG-Meldung 2021 u. keine AN beschäftigt

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letzte Antwort am 02.08.2024 12:59:13 von Christopher_Fürther
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mh
Einsteiger
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Nachricht 1 von 12
1950 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe einen Mandanten der hatte in 2021 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Wie bekomme ich jetzt für die BG eine Nullmeldung?

Mein Plan wäre folgender:

1. Abrechnungsstand von 1/2021 auf 12/2021 hoch setzen 

2. die Abrechnung 12/2021 ohne Mitarbeiter erstellen

Dann müsste doch die Auswertung 422 für die BG erstellt werden?

 

Danke schon mal für eure Hilfe....

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 12
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Warum haben Sie die Mitgliedschaft bei der BG nicht einfach beendet, da keine AN mehr angestellt sind?

 

Ansonsten funktioniert das mE mit Hochsetzen nicht. sie müssen jeden einzelnen Monat "leer" abrechnen.

MfG
T.Kahl
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kari2
Einsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Hallo,

auch ich habe ein LODAS-Mandat, das 2021 keine Beschätigten hatte.

Eine Abmeldung bei der BG kam nicht in Betracht, da Wieder-Einstellungen geplant waren, die Mitarbeiter wären per Sofortmeldung zu melden.

Ich hatte das ganze Jahr 2021 hinweg jeden einzelnen Monat leer abgerechnet, wie es Herr Kahl beschreibt.

Gleichwohl gab es keine DÜ an die BGN, es wurde keine Nullmeldung übermittelt.

Im Lohnnachweis (Auswertung 421) steht "Die Daten werden nicht übermittelt".

Auf der Homepage der BGN habe ich dann gefunden:

"Wird kein Personal beschäftigt - auch keine Aushilfen - entfällt die Meldung nach dem UV-Meldeverfahren."

Damit habe ich mich erstmal zufrieden gegeben und warte ab, ob noch was nachkommt.

Gruß

Karin R.

 

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diver-redsea
Beginner
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Nachricht 4 von 12
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Für 2021 darf dann kein Stammdatenabruf vorgenommen werden. Falls bereits von Lodas ausgelöst, stornieren.

 

Wir hatten den Fall auch schon öfter, die BG gab uns dann die Info dass einfach kein Stammdatenabruf vorgenommen werden darf, dann kommt von der BG in der Regel auch keine Erinnerung dass die Entgeltmeldung fehlt.

 

Wenn 2020 letzter Abrechnungsmonat ist somit auch ein Hochsetzen möglich.

 

Gruß

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 5 von 12
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Moin,

 

@kari2: Wenn wieder AN eingestellt werden sollen, kann man die BG doch ganz einfach reaktivieren. Und das Unterdrücken der Stammdatenabfrage, wie @diver-redsea schreibt, geht mE nur indem die Mitgliedschaft beendet wurde. Aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren, wenn ich hier falsch liegen sollte.

MfG
T.Kahl
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diver-redsea
Beginner
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Nachricht 6 von 12
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Also ich habe gestern erst für einen Mandanten die Stammdatenabfrage storniert der keine Mitarbeiter hatte und die BG auf den fehlenden Lohnnachweis hingewiesen hat.

 

Dazu muss man die BG Mitgliedschaft nicht beenden. Einfach im geöffneten Mandanten in Lodas links oben auf Mandant / Abfrage Stammdaten Unfallversicherung die erfolgte Stammdatenabfrage stornieren, gibt es extra ein Kontrollkästchen zum anklicken, 

 

Die Mitgliedschaft bleibt aktiviert und die BG weiß damit dass keine AN beschäftigt waren.

 

Grüße

kari2
Einsteiger
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Nachricht 7 von 12
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Vielen Dank,

 

genau so habe ich das jetzt gemacht. Denn gestern kam der Brief von der BGN.

Die Antwort war sehr hilfreich.

 

Mit freundlichen Grüßen an Sie und alle anderen Diskussionsteilnehmer

Karin R.

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petkais
Beginner
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Nachricht 8 von 12
1699 Mal angesehen

Bei mir kam jetzt auch ein Schreiben der BG. Allerdings fehlt der Nachweis von 2020,

jetzt wollte ich die Stammdatenabfrage stornieren. Ich kann allerdings nur in den Bearbeitungsmonat 01/2021 zurück gehen. In das Jahr 2020 komme ich nicht mehr rein. 

Die Dame von der BG teilte mir mit, das es mit DATEV gehen müsste.  Kann mir jemand

helfen wie ich den Abruf für 2020 storniere ?

 

Vielen Dank im Vorraus.

 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 12
1642 Mal angesehen

Hallo,


Nachberechnungen und Korrekturen können grundsätzlich für das aktuelle und das Vorjahr durchgeführt werden.

 
Bitte stornieren Sie den Abruf der Berufsgenossenschaft für 2020 über sv.net und führen dort gewünschte Korrekturen durch.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 12
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Guten TAg Frau Schön, 

 

wie verhält es sich denn mit unterbrochenen AN?

Hier wurde keine Liste 422 erstellt und nun leider seitens der BG geschätzt. Diese fordert eine Nullmeldung... 

WDH geht nicht mehr

auch alles über das neue Meldeportal mit Registrierung etc. pp oder bekommt Lodas das noch irgendwie hin, wenn der Bearbeitungsstand für den einen Mitarbeiter, der noch übrig ist schon auf 08/24 steht (Vertretungsfall).

Arbeitsrechtlich besteht ja noch ein Arbeitsverhältnis (Fehlzeit: Ende KG/Beginn AloG)

 

Danke.

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Private09
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 12
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lt. Anleitung: 1000623

müsste es aber automatisiert gelaufen sein?! Es gab keinen Hinweis im Fehlerprotkoll...

der AN ist uv-pflichtig geschlüsselt

Was nun?

Null-Lohnnachweise

Lohnnachweise mit 0 Euro Arbeitsentgelt müssen bei folgenden Situationen abgegeben werden:

  • UV-pflichtige Arbeitnehmer sind das komplette Meldejahr aufgrund von Fehlzeiten unterbrochen, z. B. Arbeitsunfähigkeit

  • UV-pflichtige Arbeitnehmer sind das komplette Meldejahr UV-frei, z. B. während der Passivphase der Altersteilzeit

Für LODAS:

LODAS berücksichtigt diese 2 Konstellationen automatisch und erstellt in zutreffenden Fällen einen Null-Lohnnachweis. Wenn alle Arbeitnehmer in den Personaldaten UV-frei erfasst sind, erstellt LODAS keinen Null-Lohnnachweis mehr.

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DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 12
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Hallo @Private09,

 

wir schauen uns gerne genauer an, warum hier kein Digitaler Lohnnachweis erstellt wurde.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 02.08.2024 12:59:13 von Christopher_Fürther
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