Eine Mitarbeiterin des abzurechnenden Betriebes hat eine bAV (Direktversicherung). Ab April geht diese Mitarbeiterin in Mutterschutz und danach in Elternzeit. Als besondere Anerkennung will der Betrieb der Mitarbeiterin die bAV - Beiträge in der Fehlzeit weiter bezahlen. Nach Rücksprache mit der Versicherung geht das auch im Rahmen einer "Entgeltlosen Dienstzeit". Es handelt sich dann nicht mehr um eine Entgeltumwandlung, da in der Elternzeit kein Entgelt gezahlt wird.
Kann mir jemand sagen, wie ich das in Lodas einstelle? Muss ich dafür extra Lohnarten anlegen?
Vielen Dank,
Antje Wagner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Wagner,
sie müssen hier dann bei der Arbeitnehmer in der BAV unter den Allgemeinen Daten einmal den Punkt "Abrechnung von AG-Beiträgen bei voller Unterbrechung" setzen und dann den AG-Anteil um den Umwandlungsbetrag erhöhen und den Umwandlungsbetrag beenden.
Das müssen Sie aber erst in dem Monat machen, in dem die Mitarbeiterin erstmalig nur noch den Zuschuss zum Mutterschaftslohn erhält. Solange Sie noch Gehalt bekommt wird die BAV normal abgerechnet.
Gruß
Björn
Danke!