Hallo zusammen,
laut einem Schreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 07.11.17 muss für Fremd- und Minderheits-Geschäftsführer einer GmbH ab 2018 nur die U2 für Mutterschutz gezahlt werden.
Im diesem Zuge ist mir aufgefallen, das schon seit 2006 für diese Geschäftsführer gar keine Umlagen zu zahlen waren (weder U1 noch U2). Ich hatte diese Geschäftsführer aber bisher mit beiden Umlagen abrechnet. Soweit ich kann, möchte ich das noch über Lodas korrigieren (also zurück bis 01/2017).
Ich habe jetzt die Schlüsselung in Lodas entsprechend geändert und für das komplette Jahr 2017 beide Umlagen rausgenommen, ab dem Januar 2018 dann nur die U2 erfasst.
Lodas wirft mir hierzu ab dem 01/2017 einen Fehler aus, das keine Umlage ausgewählt wird. Grundsätzlich bin ich angehalten, keine Fehler im Hinweisprotokoll stehen zu lassen. Aber hierzu fällt mir keine andere Lösung ein. Weiß jemand, wie ich diese Geschäftsführer schlüsseln muss, damit der beschriebene Fehler nicht auftritt?
Vielen Dank und sonnige Grüße vom Niederrhein,
K. Baers
Hallo Frau Baers,
grundsätzlich können Sie unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten im Register Umlage den Eintrag 0-nicht umlagepflichtig auswählen.
Ein Fehlerhinweis wird ausgegeben, wenn die vorgenommenen Schlüsselungen nicht zu den rechtlichen Vorschriften passt.
Welche Personengruppe und welchen Beitragsgruppenschlüssel haben Sie für die Geschäftsführer gewählt?
Ist der Gesellschafter-Geschäftsführer mit Personengruppe 900- nicht meldepflichtig und Beitragsgruppenschlüssel 0 in allen Sozialversicherungszweigen erfasst, wird keine Fehlermeldung ausgegeben.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Dietl,
die Personengruppe 900 kann ich nicht benutzen, da der Geschäftsführer als sv-Plichtiger Arbeitnehmer ja meldepflichtig ist. Er ist eben ein ganz normaler sv-Pflichtiger Arbeitnehmer mit der Ausnahme, das bis zum 31.12.2017 keine Umlagepflicht galt.
Die Schlüsselung bei der Personengruppe ist 101 sv-pflichtige Arbeitnehmer, bei den Beitragsgruppen 4 mal die 1 - voller Beitrag.
Freundliche und ratlose Grüße,
K. Baers
Hallo Frau Baers,
leider kann der Fehlerhinweis in diesem Fall nicht umgangen werden, da Mitarbeiter mit der Personengruppe 101 grundsätzlich umlagepflichtig abzurechnen sind.
Bitte ignorieren Sie den Fehlertext.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG