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Lodas Kinderkrank

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letzte Antwort am 06.02.2019 11:26:35 von Uwe_Lutz
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Claudia-FU
Aufsteiger
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Ich habe folgendes Problem. Wir haben eine Mandanten, der dem öffentlichen Dienst angelehnt ist. Die Abrechnungen werden immer am  10. des laufenden Monat gemacht. Für den Dezember musste nachträglich noch 2 Tage Kinderkrank gekürzt werden. Diese Kürzung habe ich in der Abrechnung Januar 2019 durchgeführt. Es wurden nur 1 Tage bei den SV-Tagen gekürt, im Text ist aber ausgewiesen: Unterbrechung 11.+12.12.2018 Kinderpflege mit Krankengeld. Ich habe aber den Fehler gemacht, das ich bei den Angabe Entgeltersatzleistungen nur die Werte von einem Tag ausgefallenes SV Brutto angegeben habe. Das Gehalt wurde auch nur um 1 Tage gekürzt, obwohl zwei Tage angegeben waren. Dies wollte ich jetzt im Februar berichtigen. Bei der Gehaltsabrechnung ändert sich für den Dezember nichts, ich bekomme nämlich keine. Die einzige Änderung ist, das jetzt im DÜ Protokoll Entgeltersatzleistungen die zwei Tage drin stehen.

Wie gesagt, beim Gehalt wurde nur ein Tag gekürzt. Ich weiß nicht, was ich falsch mache. Da dies das einzige LODAS Mandat in unserer Kanzlei ist, kann mir hier auch niemand weiterhelfen.

mara
Beginner
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Hallo,

die Arbeitnehmerin ist auch von Mo-Fr beschäftigt? Manchmal kann es ja sein, dass nur an bestimmten Tagen gearbeitet wird.

LG MaRa

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mara
Beginner
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Wenn hier nicht alle Tage angesprochen sind, kann eine Kürzung erfolgen. Personaldaten - Schnellerfassung- Beschäftigung

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greese
Erfahrener
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Hallo Claudia,

Bitte einmal unter Mandantendaten schauen, wie die Teilmonatsberechnung geschlüsselt ist. Mandantendaten ->Arbeitszeit ->regelmäßige/feste Arbeitszeit -> Angaben zu gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten.

Viele Grüße

Claudia Herda-Lüders

sebastian81
Einsteiger
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Was muss denn da stehen? Bei /30 kommt es ja im Februar zu Verschiebungen. Wieso gibt es hier überhaupt unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten und nicht standardmäßig /tatsächliche Tage im Monat?

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Claudia-FU
Aufsteiger
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So ich habe gebastelt und es hinbekommen. Der eine Tag (Kürzung Wert mit Minuswert in der Lohnabrechnung) der mit der Januarabrechnung in der Nachberechnung für 12/18 war ist so geblieben, obwohl ich ja in der Nachberechnung 12/18 zwei Kinderkranktage hatte. Ich habe die Stammdaten in 12/18 so geändert, das jeder Tag gekürzt wird. Jetzt habe ich in der Abrechnung 12/18 einen Tag im Gehalt gekürzt (mit 02/19 abgerechnet) und einen Tag mit der Kinderkrankheit weiterhin als Minuswert. Per Saldo stimmt alles, die Mitarbeiterin erhält jetzt nur viele Lohnabrechnungen. Die DÜ für die Krankenkasse hat ja nach Änderung der SV-Entgelte direkt gestimmt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wieso gibt es hier überhaupt unterschiedliche Einstellungsmöglichkeiten und nicht standardmäßig /tatsächliche Tage im Monat?

weil dies in unterschiedlichen Tarifverträgen unterschiedlich geregelt ist

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letzte Antwort am 06.02.2019 11:26:35 von Uwe_Lutz
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