Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Datev- Infodokument # 1008768 (Tz. 4.2.1) sollen nur reguläre Arbeitstage erfasst werden (nicht Kalendertage), allerdings mit der Maßgabe, dies mit der zuständigen Behörde zu klären . Auf Anfrage hat sich die Regierung von Oberbayern bei mir nicht rückgemeldet Weiß jemand , wie das dort gehandhabt wird ? Unter IFSG-online (Bayern nimmt an diesem Antragsportal nicht teil) ist ein Beispiel (unter häufige Fragen ,,Wie errechnet sich der Verdienstausfall") ersichtlich, wonach die Erstattung für Kalendertage (also nicht nur Werktage) erfolgt. Ich weiß nun nicht, was ich eingeben soll. Vielen Dank für Ihre Hilfe !
Viele Grüße
Oliver Brandl
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde das davon abhängig machen, ob ich einen Stundenlohnempfänger (Arbeitstage) oder Gehaltsempfänger (Kalendertage) habe.
Hallo ,
vielen Dank ! Ja, das würde einleuchten, weil ja der Arbeitgeber beim Gehaltsempfänger auch für die Nicht-Arbeitstage (z.B. evtl. Wochenende) zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist und somit hierfür eine Entschädigung möglich sein müsste. - Und es ist noch eine Frage aufgetaucht zur Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach § 616 BGB. Im Merkblatt zum Entschädigungsantrag steht unter Tz. 5, daß eine Erstattung für Arbeitnehmer in diesem Fall erst ab dem 5.Tag der Quarantäne erfolgen kann. Sind dann die ersten vier Tage dennoch als Fehlzeiten wegen Quarantäne in Lodas einzutragen oder nicht ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort ! Viele Grüße
Oliver Brandl
Hallo,
wenn der 616 nicht abbedungen ist im Vertrag oder betrieblicher Vereinbarung, dann müsste die Zeit mit einer anderen LFZ-pflichtigen Fehlzeit, nicht mit der erstattungsfähigen Quarantäne, erfasst werden. Denn dann bleibt der AG auf den Kosten sitzen und Sie dokumentieren im Programm nur, dass diese Tage auch Quarantäne war.
Vielen Dank ! Werde dann "bezahlte Freistellung wegen angeordneter Quarantäne" auswählen. Danke nochmals ! Viele Grüße
Oliver Brandl