Hallo zusammen,
ein MA ist seit 26. Juni 2019 aus der Lohnfortzahlung. Austritt zum 31.07.2019. Erhält im Monat Juli 2019 eine Urlaubsabgeltung.
Bei der Abrechnung Juli wurden keine Beiträge zur Sozialversicherung berechnet, obwohl der Mitarbeiter bis Juni seinen Lohn bekommen
hat.
Wie kann ich die Abrechnung korrigieren, damit die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden?
Grüßle
Martina Zimmer
Moin,
warum werden denn keine Sozialversicherungsbeträge einbehalten?
Gibt es ein Hinweis- und Fehlerprotokoll?
Mit welcher Stammlohnart wurde die Urlaubsabgeltung abgerechnet?
Überschreitet der Mitarbeiter mit dem laufenden Gehalt bis zum Beginn des Krankengeldbezuges die Beitragsbemessungsgrenze?
So ohne nähere Angaben ist es schwierig aus der Ferne zu helfen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag Frau Zimmer,
er ist im Krankengeldbezug?
Dann hat er keine SV Tage, dadurch rechnet es keine SV Beiträge.
Da ist mein Verdacht zu dem Thema.
Schauen Sie oben ob er Steuer-, bzw. SV-Tage hat.
Grüße
Claus Küpper
.....es gibt keine Hinweis- und Fehlerprotokoll, die Urlaubsabgeltung wurde mit der Stammlohnart 223 abgerechnet und er übersteigt nicht die Beitragsbemessungsgrenze.
Grüße
Martina Zimmer
...er hat keine SV-Tage, der er ja im Krankengeldbezug ist.
Trotzdem muss die Urlaubsabgeltung voll verbeitragt werden.
Aber wie kann ich das Problem lösen?
Grüße
Martina Zimmer
Hallo Frau Zimmer,
die Abrechnung erfolgt ohne SV Beitrag.
Im Doc Nr 1004669 ist das auch so beschrieben.
Grüße
Claus Küpper
Moin,
das klingt alles richtig geschlüsselt.
Und es auch korrekt, dass dann Sozialversicherung anfällt, da er in diesem Jahr bis 25.06.2019 SV-Tage hatte und somit die Beitragsbemessungsgrenze für diesen Zeitraum aufgrund des Einmalbezugs nachträglich mit berücksichtigt werden müsste.
So auf die Ferne fällt mir dazu nicht mehr ein. Ich würde empfehlen, mal Kontakt zum DATEV-Service aufzunehmen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke, das ist aber, wenn er kein Gehalt bekommen hat.
Der Mitarbeiter hat aber bis 26. Juni Lohn bekommen.
Grüße
Martina Zimmer
Hallo,
bei der DATEV-Hotline habe ich schon angerufen ( nach mehrmaligen Versuchen),
die konnten mir leider auch nicht weiterhelfen.
Danke, trotzdem.
Grüße
Martina Zimmer
Hallo Frau Zimmer,
um den Gedanken von Herrn Lutz noch einmal aufzugreifen und um auch diese Eventualität auszuschließen:
Haben Sie die Beitragsbemessungsgrenzen auch anteilig auf 175 Tage herunter gebrochen (210 SV-Tage - 35 Tage Krankengeld) und mit dem bisherigen Entgelt verglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Hallo Herr Lubbe,
danke nochmal für den Gedankengang, aber
der Mitarbeiter bleibt unter der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Freundliche Grüße
Martina Zimmer
Hallo Frau Zimmer,
die andere Möglichkeit wäre noch, mit der Krankenkasse klären, ob sv-frei oder sv-pflichtig abzurechnen ist.
Grüße Claus Küpper
Auch ich denke, es müssten SV- Beiträge berechnet werden!
Warum die Datev diesen Sachverhalt falsch umsetzt... keine Ahnung.
Versuchen Sie die Urlaubsabgeltung in der Wiederholung vom Juni abzurechnen.
Das sollte klappen.
Viel Erfolg!
Hallo zusammen,
laut Krankenkasse ist die Urlaubsabgeltung sv-pflichtig, da der Mitarbeiter bis Juni SV-Tage hatte und auch unter der anteiligen Bemessungsgrenze bleibt.
Heute habe ich bei Datev eine Mitarbeiterin erreicht, die mir gesagt hat, dass Lodas bei 0 SV-Tage (Juli), keine Beiträge abzieht und es nur die Möglichkeit gibt, es auf den Monat Mai einzugeben, da da der Mitarbeiter 30 SV -Tage hatte.
Im Juni hatte er keine 30 SV Tage, dann hätte das System auch wieder einen Abzug gemacht.
Früher konnte man anscheinend bei diesen Fällen die SV-Tage manuell ein geben, aber das ist jetzt nicht mehr möglich.
So hat es jetzt auf alle Fälle geklappt.
Danke nochmal an alle.
Viele Grüße
Martina Zimmer
Na schön. Dann hat zumindest meine Vermutung gestimmt.
Mai Juni verstehe ich nicht - egal.
wichtig wäre die Frage an die DATEV, warum bei Sonderzahlungen UND SV Tagen im Abrechnungsjahr nicht automatisch auf diese zurückgegriffen und SV Beiträge berechnet werden? Was sagen die anderen??
Das selbe bei uns, nur etwas schlimmer: MA hat im 2024 keinen SV Tag, er war seit 2023 Krankgeschrieben. Scheidet aus, Abfindung vereinbart. Urlaubsabgeltung wird nicht verbeitragt. Was ist zu tun? Soll ich die Urlaubsabgeltung auf den letzten abgerechneten Monat aus 2023 buchen und die Abfindung in dem letzten Monat der Beschäftigung uns so abrechnen?
Hallo @ZinaR,
wenn ein Mitarbeiter das komplette Jahr unterbrochen ist, hat dieser Arbeitnehmer 0 SV-Tage.
Die Beitragsbemessungsgrenze von Einmalbezügen richtet sich immer nach den jährlichen SV-Tagen.
Wenn diese 0 sind, können auch keine Beiträge zur Sozialversicherung abgerechnet werden.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument 1004669.