Hallo Community,
ich habe eine Frage in die Runde.
Wir beabsichtigen bei einem Mandanten mit mehreren Standorten den Datenbestand in Lodas zusammenzuführen. Vier Standorte laufen auf einer Unterberater-Nr. und andere vier Standorte laufen unter einer anderen Unterberater-Nr. Jeder Standort ist unter einer eigenen Mandantennummer angelegt. Die Lohnsteuer wird an einem Standort konsolidiert. Für alle Standorte besteht eine einheitliche Betriebsnummer. Es handelt sich hier um eine Größenordnung von über 200 Mitarbeitern insgesamt.
Der Mandant hat abweichendes Wirtschaftsjahr.
Weiterhin hat jeder Standort unterschiedliche Kostenstellen ( einzelne Mitarbeiter haben über 20 verschiedene Kostenstellen) unterschiedliche Lohnarten, Krankenkassen usw.
Dies möchten wir nach Möglichkeit alles vereinheitlichen.
Da meines Erachtens hier viele Probleme und Tücken lauern, würde ich gerne so schnell wie möglich mit der Vorbereitung und Planung beginnen.
Die Umstellung sollte im Januar 2020 erfolgen.
Meines Erachtens sind z.B. dann keine Nachberechnungen mehr möglich. Was hier schon schwierig ist, da hier permanent was rückgerechnet werden muss.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Umstellungen und welche Probleme können noch auftreten?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Viele Grüße
Wicki
Hallo Wicki,
für das Zusammenführen von Mandanten sind u.a. folgende Punkte zu beachten:
Für die unterschiedlichen Betriebsnummern, sind mehrere Beschäftigungsbetriebe in den Mandantendaten anzulegen. Informationen zur Anlage von Beschäftigungsbetrieben können Sie dem Dokument 9219349 entnehmen.
Mit der Berufsgenossenschaft ist zu klären, ob eine Mitgliedsnummer existiert oder ob mehrere vergeben werden. Je nachdem, sind auch in diesem Fall mehrere Mitgliedschaften anzulegen. Für jede Mitgliedschaft muss ein UV-Stammdatenabruf durchgeführt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1071647.
Für die Zahlung von z. B. Löhne und Gehälter, kann in den Mandantendaten nur eine Mandantenbank zugewiesen werden. da in einem Mandanten nicht mehrere Mandantenbanken ausgewählt werden können.
Wie Sie bereits richtig Vermutet haben, ist nach der Zusammenführung keine Nachberechnung auf die vorherigen Monate möglich. Sind Korrekturen erforderlich, müssen diese über die „alte“ Mandantennummer erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Herr Stein,
vielen Dank für die Antwort, ich habe allerdings noch Fragen hierzu:
1. leider laufen alle acht Standorte seit 2015 (verstreut über ganz Deutschland) unter der gleichen Betriebsnummer im Beschäftigungsbetrieb, sowie bei den Beitragsnachweisen für die Krankenkasse (bei den Krankenkassen wäre es meines Erachtens aber richtig) Lt. DATEV Dokument müsste jeder Standort unter einer eigenen Betriebs-Nr. unter Beschäftigungsbetrieb aufgrund der Gemeindezuordnung geführt werden. Dies ist durch den Vorberater wohl falsch gemacht worden.
Kommt es bei der Zusammenführung zu Problemen bzw. muss ich für die jeweiligen Standorte jetzt eigene Betriebsnummern für die einzelnen Beschäftigungsbetriebe im nach Hinein beantragen? Die gleiche Betriebs-Nr. wird das System vermutlich nicht akzeptieren, oder?
2. Die Mitglieds-Nr. bei der Unfallversicherung sind auch alle gleich für alle acht Standorte. Dies müsste aber auch richtig sein, da es ja einzelne Filialen sind.
3. Ist eine Zusammenführung der zwei unterschiedlichen Unterberater-Nr. und einzelner Mandanten-Nr. durch uns als Kanzlei überhaupt möglich, oder muss die Zusammenführung durch die DATEV vollzogen werden?
Danke für Ihre Antworten
VG
Wicki
Hallo Wicki,
bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung.
Gerne möchte ich auf Ihre Fragen eingehen:
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Perwsonalwirtschaft
DATEV eG