Hallo,
ich habe ein Mandat übernommen und muss leider einige Arbeitnehmer manuell in Lohn und Gehalt neu anlegen.
Wenn ich in Lohn und Gehalt V.11.11 einen Mitarbeiter neu anlege, erhalte ich nach dem ausfüllen der Maske "Mitarbeiter neu" folgende Fehlermeldung:
Leider habe ich zu dem Fehler nichts gefunden.
Es liegt offenbar daran, dass einige Mitarbeiter bereits seit 10 Jahren im Betrieb tätig sind.
Wenn ich ein aktuelles Eintrittsdatum, wie z. B. 01.01.2020 eingebe, funktioniert es - allerdings muss ich dann manuell das Ersteintrittsdatum wieder auf das alte Datum zurücksetzen.
Hat bereits jemand Erfahrungen damit gemacht bzw. eine Lösung für mich?
Ich muss dann ja auch noch für jeden Mitarbeiter eine DEÜV-Meldung mit Wechsel Abrechnungssystem erstellen (nicht dass ich hier dann gleich die nächsten Probleme bekomme).
Grüße
Holger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Holger,
durch die Übernahme eines Mandanten werden in Lohn und Gehalt die Mitarbeiter manuell angelegt.
Bei der Anlage erhalten Sie jedoch einen Hinweis. Dieser Hinweis bezieht sich auf die Erstellung der Anmeldung für ELStAM.
Bei der Anlage des Mitarbeiters geben Sie das Eintrittsdatum ein. Dort hinterlegen Sie das Datum, wann der Mitarbeiter tatsächlich in die Firma eingetreten ist. Beim Erfassen des Mitarbeiters ist unter "Daten für den Abruf der elektronisches Lohnsteuerkarte" der Haken "Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auslösen" automatisch vorbelegt.
Lohn und Gehalt versucht dadurch mit dem eingegebenen Eintrittsdatum eine Anmeldung für ELStAM zu erstellen.
Damit die Meldung nicht mehr angezeigt wird, deaktivieren Sie den Haken für den Abruf.
Die Systemwechselanmeldung für DEÜV und ELStAM können Sie auf der Mandantenebene unter Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem erstellen.
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe auch den Fehler #LN09354. Allerdings fange ich erst jetzt im November mit der Lohnabrechnung an. Wenn ich jetzt einen Systemwechsel angeben würde, würde er ja die BG auch nur ab diesem Zeitpunkt melden, was zur Folge hätte, dass ich den Rest händisch abgeben muss, oder nicht?
Gruß
Cassi
Hallo,
abweichend von der jährlichen Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises muss unter bestimmten Voraussetzungen ein Teillohnnachweis mit einem Meldegrund für Sondertatbestand abgegeben werden. Dies gilt auch für eine Mandantenübernahme mit Systemwechsel. Der vorherige Berater hat demnach die Unfallversicherungswerte bis zur Übergabe mit dem Sondertatbestand UV06 "Systemwechsel - Ende der Abrechnung mit DATEV" abzugeben. Der übernehmende Berater meldet dann nur den Rest des Zeitraumes im Kalenderjahr.
Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Dokument 1021304 Meldeverfahren zur Unfallversicherung unter Punkt 3.
ELStAM-Meldungen sind unabhängig von den Meldungen an die BG zu betrachten.
Viele Grüße aus Nürnberg
Matthias Platz
Personalwirtschaft
DATEV eG