Hallo Community,
Weihnachten steht vor der Tür und damit auch gleichzeitig der Jahreswechsel 2024/2025 mit seinen Neuerungen und Herausforderungen.
Als Vorbereitung für den Jahreswechsel, haben wir Euch die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Bereitstellung der Jahreswechsel-Version: Service-Release 14.5 von Lohn und Gehalt
Die Jahreswechsel-Version 14.5 steht voraussichtlich am Montag, 30.12.2024 ab ca. 18:15 Uhr zur Installation per DFÜ bereit.
Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung findet Ihr hier.
Jahreswechsel-Vorbereitungen treffen
Auf der folgenden Seite sind alle notwendigen Informationen zum Jahreswechsel, sowie zu gesetzlichen Änderungen und deren Umsetzung aufgeführt: Jahreswechsel Personalwirtschaft
Weitere hilfreiche Informationen zur Unterstützung findet Ihr in den folgenden Dokumenten:
Das (Schulungs-)Angebot zum Jahreswechsel ist hier aufgeführt.
Digitaler Lohnnachweis 2024 und UV-Stammdatenabruf 2025
Im Abrechnungsmonat Dezember 2024 steht erneut die Datenübermittlung des Digitalen Lohnnachweis an. Außerdem wird für das Folgejahr 2025 automatisch der UV-Stammdatenabruf durchgeführt.
Prüft bereits jetzt Eure Stammdaten, damit die Datenübermittlung reibungslos funktioniert.
Gesetzliche Änderungen in der Version 14.5
Programmablaufplan für die Berechnung der Steuerabzüge 2025
Der neue Programmablaufplans (PAP) für die Berechnung der Steuer in 2025 ist in der neuen Version 14.5 implementiert.
Dokument 1011662 – Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft
Erweiterung des eAU-Verfahrens
Ab dem 01.01.2025 ist auch die Abfrage von Reha und Krankenhausaufenthalten im Rahmen der eAU möglich. Außerdem werden neue bzw. erweiterte Rückmeldegründe z.B. Krankenhaus oder Reha/Vorsorge eingeführt.
Außerdem können mit der neuen Version Folgebescheinigungen bei der eAU-Abfrage gekennzeichnet werden. Dadurch wird die Frist zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr abgewartet und die Abfrage der Folgebescheinigung wird sofort an die Krankenkasse übermittelt.
Dokument 1022696 – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei der Krankenkasse abfragen (eAU)
Arbeitgeberkonto: Elektronischer Widerruf SEPA-Lastschriftmandat und Systemwechselmeldung
Mit der neuen Version 14.5 kann eine erteilte Lastschrifterklärung unter Mandantendaten | Bankverbindungen | Registerkarte „SEPA-Lastschriftmandate“ elektronisch widerrufen werden.
Außerdem kann im Rahmen eines Systemwechsels mit der neuen Version eine Anmeldung bzw. Abmeldung zum Arbeitgeberkonto an die Krankenkasse übermittelt werden. Durch die Übermittlung werden die Angaben zum Dienstleister (z.B. Steuerberater) im Arbeitgeberkonto der jeweiligen Krankenkasse hinterlegt bzw. gelöscht.
Dokument 1027181 – Daten für das DÜ-Verfahren zum Arbeitgeberkonto erfassen
Wegfall der Fünftelregelung ab 2025
Gemäß dem Wachstumschancengesetz wird die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem 01.01.2025 nicht mehr angewendet. Die Lohnarten für mehrjährige Bezüge und Abfindungen werden ab der Abrechnung Januar 2025 als sonstiger Bezug versteuert.
Dokument 1029903 – Wachstumschancengesetz – Auswirkungen im Bereich Personalwirtschaft
Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost
Die BBG zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sind ab 2025 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich festgelegt. Für 2025 gilt eine monatliche Grenze in Höhe von 8.050 EUR. Daher entfällt das Rechtskreiskennzeichen in den DEÜV-Meldungen für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025. Beitragsnachweise müssen bis mindestens 31.12.2025 weiterhin getrennt nach den Rechtskreisen West/Ost abgegeben werden. Hierfür ergibt sich keine Änderung.
Dokument 1035159 – Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung
Optionale Vorabbescheinigung im Zahlstellenmeldeverfahren
Zum 01.01.2025 wird der neue optionale Meldegrund 5 „Vorabbescheinigung“ in das Zahlstellenmeldeverfahren aufgenommen. Mit der Vorabbescheinigung habt ihr vor der ersten Lohnabrechnung die Möglichkeit, Rückmeldungen über das bestehende Versicherungsverhältnis und über die grundsätzliche Beitragspflicht, von der zuständigen Krankenkasse zu erhalten. Die Vorabbescheinigung erstellt Ihr auf der Mitarbeiterebene unter Abrechnung | DÜ-Zahlstellen-Meldeverfahren Vorabbescheinigung.
Dokument 1033067 – Versorgungsbezüge, DÜ Zahlstellen-Meldeverfahren (KVdR) - Hintergrund
Automatische Versicherungsnummernabfrage
Bereits seit der Version 14.2 von Lohn und Gehalt wird die Versicherungsnummernabfrage bei der Neuanlage eines Arbeitnehmers automatisch gestartet, sofern alle relevanten Angaben erfasst sind. Mit der neuen Version 14.5 entfällt daher das Feld „Versicherungsnummer“ aus dem Dialog „Mitarbeiter neu“.
Dokument 1080908 – Versicherungsnummernabfrage – Hintergrund
Neue Prüfkriterien für Rentner mit Personengruppe 120
Gemäß Pflichtenheft der ITSG werden neue Prüfkriterien für beschäftigte Rentner mit Personengruppe 120 umgesetzt. Sofern Rentner mit Personengruppe 120 abgerechnet werden, bei denen eine Verzichtserklärung auf die RV-Freiheit vorliegt, müssen vor der Lohnabrechnung Januar 2025 zwingend folgende Felder auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten | Registerkarte „Rentner“ erfasst werden:
Wenn die Felder nicht erfasst sind, wird die Lohnabrechnung ab Januar 2025 mit den Fehlermeldungen #LN03614 und #LN12574 abgebrochen.
Bei einem Rentner mit vorgezogener Altersvollrente und Personengruppe 120 ohne Verzichtserklärung auf die RV-Freiheit, besteht kein Handlungsbedarf. Die Lohnabrechnung wird fehlerfrei erstellt.
Dokument 5303164 – Altersvollrentner / Rentner abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt
SKR 49 Branchenpaket Vereine, Stiftungen, gGmbHs entfällt
Zum Ende des Jahres 2024 ist der SKR49 nicht mehr gültig ist. Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 ist der SKR 42 verbindlich zu verwenden. Das neue Branchenpaket SKR 42 wurde bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 eingeführt und gilt für alle Wirtschaftsjahre ab 2023.
Bitte stellt sicher, dass auch in Lohn und Gehalt die Umstellung vom SKR49 auf den SKR 42 spätestens bis zum Beginn des Wirtschaftsjahrs 2025 erfolgt.
Informationen über die folgenden weiteren gesetzlichen Änderungen findet ihr in MyUpdates:
Funktionale Änderungen in der Version 14.5
eAU: Handlungsbedarf auflösen
In der eAU-Statusübersicht können Abfragen mit dem Eintrag „Handlungsbedarf“ zukünftig auf erledigt gesetzt werden. Hierfür gibt es die neue Schaltfläche „Zustand auf erledigt setzen“. Wenn Ihr erledigt gesetzte eAU-Abfragen wieder auf offen zurücksetzen möchtet, gibt es die neue Schaltfläche „Zustand auf offen setzen“.
Dokument 1024494 – eAU Statusübersicht
Informationen über die folgenden weiteren funktionalen Änderungen findet ihr in MyUpdates:
Fehlerbehebung mit der Version 14.5
Lohn und Gehalt hängt sich bei der Abrechnung oder bei der Erstellung Systemwechselmeldung auf
Mit der Version 14.3 und 14.31 hat sich Lohn und Gehalt während der Erstellung der DEÜV-Meldung bei der Probeabrechnung, Lohnabrechnung oder DEÜV-Systemwechselmeldung aufgehangen.
Der Fehler wird mit der Jahreswechsel-Version 14.5 (voraussichtliche Bereitstellung 14.5) behoben.
In MyUpdates findet Ihr selbstverständlich alle Informationen zu den gesetzlichen und funktionalen Änderungen, sowie zur Fehlerbehebung nochmal detailliert zum Nachlesen:
💡Infoservice
Unser Infoservice zum Jahreswechsel wird voraussichtlich am 30.12.2024 versendet. Der Newsletter informiert Euch über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Ihr könnt den Infoservice hier abonnieren.
An dieser Stelle bleibt uns noch zu sagen: DANKE für Eure großartige Beteiligung in unserer PWS-Community. Wir wünschen Euch und Euren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit 🎄und einen guten Start in das neue Jahr 2025🚀.
Euer Community-Team PWS
Guten Morgen,
komisch: Bei uns werden alle Versionen von Ihnen eingespielt. Datev Lohn & Gehalt ist noch Version 14.31.
Ich meine früher war im neuen Jahr immer die neue Version da.
Stimmt bei uns etwas nicht, oder kommt 14.5 noch?
Wir loggen uns über Citrix ein, heißt glaube ich Smart IT.
Viele Dank
Oliver
erledigt
Guten Morgen,
kannst du kurz berichten, wie Ihr das erledigt habt? Wir haben auch Smart-IT und bisher kein Update auf Version 14.5 sondern weiterhin auf 14.31. Danke
Guten Morgen,
wegen einer Rückrechnung wollte ich gestern schauen, was die bei einer Mitarbeiterin bedeutet.
Ging nicht wegen Version 14.31.
Heute morgen ist Version 14.5 da gewesen.
Stutzig gemacht hatte mich, dass in den vergangenen Jahren, das Update im neuen Jahr immer da war.
Vielleicht bis Montag warten, sonst Steuerberater bzw Datevhotline anrufen.
Hallo Community,
Euch allen wünsche ich an dieser Stelle erstmal ein frohes und gesundes neues Jahr! 🍀
Leider muss ich Euch in diesem Zuge auch direkt über einen Fehler in der Jahreswechsel-Version 14.5 von Lohn und Gehalt informieren. Von dem Fehler betroffen sind alle Auswertungen in Lohn und Gehalt.
Wir befinden uns aktuell an der Analyse des Fehlers und werden Euch in Kürze alle wichtigen Informationen hier bereitstellen.
‼️Sehr wichtige Information:‼️
Bitte führt mit der Jahreswechsel-Version 14.5 von Lohn und Gehalt derzeit folgende Tätigkeiten NICHT aus:
Die Aufbereitung der Auswertungen für das Öffnen und die Weitergabe führt derzeit zu einem Fehler. Die Durchführung der Probe- und Lohnabrechnung ist davon nicht betroffen. Bitte öffnet aber auch nach dem Durchführen der Abrechnung keine Auswertungen.
Sofern Ihr bereits Auswertungen geöffnet habt, bewahrt bitte Ruhe. Wir befinden uns aktuell an der Analyse und werden selbstverständlich für jeden Sachverhalt die entsprechende Abhilfe bereitstellen.
Ausblick: Wir versuchen noch heute Abend oder spätestens am Dienstag Abend ein Hotfix zur Fehlerbereinigung bereitzustellen.
Ich halte Euch in diesem Beitrag auf dem Laufenden.
Bitte entschuldigt die Umstände.
Leerzeichen zwischen PLZ und Ort auf Gehaltsabrech... - DATEV-Community - 463119
noch als Ergänzung. Ein weiterer "Fehler" der durchgerutscht zu sein scheint.
Wie sehen die Listen der verbotenen Button für LODAS und ReWe aus?
Hallo,
der Fehler betrifft aktuell nur Lohn und Gehalt.
Hallo.
Kann ich zur Zeit mit Lohn und Gehalt die Lohnabrechnungen und den Monatsabschluss inkl. Zahlungen für den Mandanten erstellen?
Darf ich meine Daten an das Rechenzentrum senden?
Viele Grüße
Verena K.
Hallo Frau @Selina_Heubeck ,
vielen Dank, aber bitte kommunizieren Sie das auch auf anderen Wegen und zumindest als eigenen oben angehefteten Beitrag.
Mein Mitarbeiter, der heute Löhne machen wollte, ist ziemlich sauer, dass diese Info rein zufällig aufgeschlagen ist.
@Fabian Dafür müsste DATEV ja wissen in welcher Kanzlei Lohn und Gehalt im Einsatz ist. Ansonsten könnte nicht gezielt via DATEV Mitteilungen auf die Fehler hingewiesen werden.
Hallo Verena K.,
grundsätzlich können Sie den Monatsabschluss und auch die Zahlungserstellung durchführen und die Daten wie gewohnt an das Rechenzentrum senden. Diese werden im Rechenzentrum auch verarbeitet.
Allerdings dürfen Sie nach dem Monatsabschluss keine Auswertungen öffnen und können diese daher auch nicht einsehen. Uns ist bewusst, dass dies natürlich das Vorgehen erschwert. Sofern Sie keine Auswertungen öffnen, können Sie den Monatsabschluss inklusive Zahlungen wie gewohnt an das Rechenzentrum senden.
Davon ausgeschlossen sind Druckaufträge an das Rechenzentrum. Diese sollten Sie erst nach der Installation des Hotfix an das RZ senden.
Hallo Community,
wir bereiten aktuell eine allgemeine Kommunikation für unsere Kunden vor. Diese wird selbstverständlich auch außerhalb der Community stattfinden.
Für die Community werden wir noch einen angehefteten Beitrag veröffentlichen, sobald die Informationen zur Bereitstellung des Hotfix feststehen.
Wir bitten Euch diesbezüglich noch um ein wenig Geduld. Wir arbeiten mit Hochdruck sowohl an der Fehlerbereinigung, als auch an der allgemeinen Kommunikation.
Gut wäre es noch vor dem Download "kaputter" Software zu warnen.
Da fehlt Irgendwie ein "Banner".
"Anwender von Lohn und Gehalt mögen nach Möglichkeit auf die Bereitstellung der neuen Version/des Hotfixes warten. Grund finden Sie hier: Link "
Aktuell installieren Leute die "kaputte" Software und werden im Nachgang darüber informiert.... 🙄
Hallo Community,
zur Fehlerbehebung steht ab sofort ein Hotfix mit der Lohn und Gehalt Version 14.51 bereit.
Alle Informationen zum Fehler findet Ihr zentral in folgendem hervorgehobenen Beitrag:
Aktueller Fehler in der JW-Version 14.5 von Lohn und Gehalt: Hotfix steht seit dem 03.01.2025 bereit
Na das nenne ich mal tatsächlich schnell.
Bleibt die Frage warum? Das sind ja keine Nebenfunktionen die nur in Sonderfällen benötigt werden.
Sind wir bei Microschrott Verhältnissen angekommen? Wir geben das mal in den Markt und schauen was passiert? Spart die Kosten fürs Testen....
Programmfehler sind nie schön, keine Frage.
Ich sehe aber den transparenten Umgang damit und die schnelle Lösung als vorbildlich an. Zumindest in dieser Hinsicht sind wir von MS noch weit entfernt... 😉
Allen ein schönes WE,
Gruß Taxit
Nachdem ich im aktuellen Newsletter zur LuG gelesen habe, was wieder neu implementiert werden musste, habe ich eigentlich damit gerechnet, dass es haken wird.
Gerade im Lohnbereich müssen die Programme immer mehr leisten, da bleiben Fehler nicht aus; auch wenn das in diesem sensiblen und zeitkritischen Bereich nicht gern gesehen ist. DATEV hat aber wieder schnell Abhilfe geschaffen.
Hallo Frau @Selina_Heubeck,
ich möchte eigentlich nur Danke sagen !
Für die offene und schnelle Kommunikation. Und an das DATEV-Team für die schnelle Fehlerbehebung und überhaupt die zuverlässige Einarbeitung der ganzen fachlichen Neuerungen!
Unser Lohnteam hat vor deren Urlaub schon überlegt, wie das alles gehen soll .. Und daran gedacht, dass bei DATEV wohl nicht alle frei haben werden...
Ja, wir sind schon sehr verwöhnt von Ihnen. Wir hatten im letzten Jahr mit vielen anderen Softwareherstellern Kontakt im Rahmen der Digitalisierung / eRechnung bei Mandaten. Da gibt es eine ziemlich große Range und wir sind immer wieder froh, dass wir bei DATEV sind. Auch wenn nicht immer alles so läuft wie wir uns das Wünschen.
Also Danke und ein gutes und gesundes neues Jahr !
Ich habe mir das Seminar "Update Jahreswechsel mit DATEV Lohn und Gehalt –Vertiefung und Ergänzungen" angeschaut.
Ich habe eine Frage zu den Betriebsveranstaltungen.
Folgende Lohnarten werden für die Pauschalisierung empfohlen
2401 Betriebsveranstaltung p. St. für den übersteigenden Betrag
2480 Sachbezug st/sv-frei (Betrag innerhalb der Freigrenze von 110,00 €)
Bei der Lohnart 2480 bekomme ich natürlich den Hinweis, dass ich die 50,00 € überschritten habe.
Natürliche könnte ich eine individuelle Lohnart erstellen, aber schöner währe es, wenn es eine Standartlohnart gibt, die die 110,00 € gleich prüft.