Hallo zusammen,
ich rechne gerade den Januar-Lohn. Einige Arbeitnehmer haben eine Lohnerhöhung bekommen - Stundenlohn von 12,50€ auf 13,00€ angehoben.
Nun ist der eine Arbeitnehmer 2 Tage krank im Januar. In der Probeabrechnung macht das Programm für die Krank-Stunden einen Stundenlohn von 12,77€. Bei der verwendeten Lohnart ist "Durchschnitt 1 der letzten 12 Monate hinterlegt". Müssten es nicht 3 Monate sein?
Oder bekommt er mindestens den neuen Stundenlohn?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Vielen Dank vorab!
Hallo Diana,
§ 4 EntgFG besagt in Absatz 1, dass dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.
Durch Tarifvertrag kann eine von den Absätzen 1, 1a und 3 abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden.
Ohne weitere Informationen lässt sich als nicht sagen, wie der Durchschnitt ermittelt werden muss.
Beste Grüße!