Hallo zusammen,
gibt es in LuG die Möglichkeit eine Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren? In diesem Falle müsste ich die Zeilen 25 und 26 korrigieren. Mir fehlt die Fantasie, wie ich das anstellen könnte.
Hallo,
um eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2023 zu korrigieren bedarf es einer Nachberechnung des Vorjahres mit Entstehungsprinzip.
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahres zulässig. In Lohn und Gehalt kann das Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abgerechnet werden. Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1034430.
Da wir die Dreiwochenfrist bereits überschritten haben, sprechen Sie die erneute Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung 2023 bitte mit dem Finanzamt ab.
Eine Anleitung zum Hinterlegen des Entstehungsprinzips in Lohn und Gehalt entnehmen Sie bitte dem Dokument 1007494 - Steuerliche Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr erfassen.