Hallo,
ich möchte eine Abfindung sozialversicherungspflichtig abrechnen und suche die passende Lohnart.
Fall:
Der Arbeitnehmer hat gekündigt. Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung. Die Abfindung soll sv-pflichtig abgerechnet und in Zeile 3 und 19 der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden (wie Lohnart 4330).
Gruß
Boris Haskanli
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Haskanli,
ich kenne mich leider in Lohn und Gehalt nicht aus, Abfindungen sind aber steuerpflichtig und beitragsfrei.
Viele Grüße
Sailor
Guten Morgen zusammen,
Abfindungen scheinen nicht immer beitragsfrei zu sein, vgl. Lohnsteuer und Beiträge von Abfindungen / Sozialversicherung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe.
Beste Grüße!
Wenn die Abfindung als Entschädigung für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt wird, ist sie beitragsfrei.
Viele Grüße
Sailor
Hallo zusammen,
Abfindung ist vielleicht der falsche Begriff. Der Mitarbeiter hatte zwar gekündigt, soll aber, weil er sehr gut war, eine „Abschlusszahlung“ für seine Arbeitsleitung insgesamt bekommen. Mir ging es aber auch gar nicht um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Ich brauche eine Lohnart, mit der ich eine Einmalzahlung abrechnen kann, die in Zeile 3 und 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wird (Arbeitslohn für mehrere Jahre). Eine ermäßigte Besteuerung kommt nicht in Frage, habe ich geprüft. Die Lohnart 4330 (Abfindung ohne Freibetrag, jährl.), die das umsetzt, rechnet aber sozialversicherungsfrei ab. Ändern kann ich das bei "gesetzliche Behandlung" nicht.
Kopieren Sie die Lohnart 4190.
Vielen Dank, das passt.
Hallo, Ich bräuchte eine Lohnart zum Kopieren für eine einmalige Karenzentschädigung (Fünftelregelung) aber der Mitarbeiter ist noch nicht ausgetreten sondern bekommt noch laufendes Gehalt.
Diese ist dann Steuer und SV pflichtig. Kann mir bitte einer helfen?
Ich würde gerne 4310 kopieren aber diese ist SV frei.....
Danke und LG